Bildungsförderungen
In vielen Ländern gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu beantragen.
Deutschland
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nutzen Automotive-Unternehmen zunehmend die Möglichkeit der Kurzarbeit. Vielleicht befinden auch Sie sich in dieser Situation und wollen diese Phase für eine Weiterbildung nutzen? In bestimmten Fällen werden Qualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Kurzarbeiter von der deutschen Bundesregierung gefördert.
Hier finden Sie weitere Informationen: www.bundesregierung.de.
Bildungsschecks NRW/Deutschland
Teilnehmer von Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen können bis zu 50% der Seminargebühren sparen, indem Sie uns bei Anmeldung zu einem unserer öffentlichen Seminare einen Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalens vorlegen.
Die Höhe der Förderung durch den Bildungsscheck beträgt 50%, maximal 500 Euro.
Beschäftigte können einen Bildungsscheck entweder selbst beantragen oder sich an ihren Arbeitgeber wenden. Die Ausstellung eines Bildungsschecks erfolgt über eine Bildungsberatungsstelle.
Die Bedingungen für die Ausstellung eines Bildungsschecks berücksichtigen die Situation des Antragsstellers. Den Scheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Mehr Infos zu den Konditionen hier.
Kontaktadressen und weitere detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Weiterbildungsförderung in NRW!
Niederlande
Teilnehmer aus den Niederlanden können von einer Bildungsförderung profitieren, wenn sie sich in Kurzarbeit befinden. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://home.szw.nl.
Frankreich
Im Rahmen der in Frankreich zu leistenden Abgaben für die berufliche Weiterbildung gibt es für Arbeitnehmer und Selbständige verschiedene Möglichkeiten, Förderungen für berufliche Weiterbildungen zu beantragen, je nachdem in welcher Situation sich der Antragssteller befindet.
Einige unserer Teilnehmer und Kunden konnten eine Förderung über eine OPCA (Organismes Paritaires Collecteurs Agrées) erreichen. Dazu müssen Sie, am besten schon vor Beginn des Trainings, bei der für Ihr Unternehmen zuständigen OPCA einen Förderungsantrag einreichen. Die Kriterien für eine Förderung legt die OPCA fest.
Mehr Informationen erhalten Sie hier. Bei "Centre Inffo" können Sie sich über das geltende Abkommen in Ihrer Branche informieren.
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland über die Gesetzgebung und Möglichkeiten zur Bildungsförderung.





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