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PFAS
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 20. August 2025 den überarbeiteten Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Rahmen der REACH-Verordnung veröffentlicht. Dieser wurde von den Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erstellt und basiert auf über 5.600 Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation 2023.
Was ist neu?
Der aktualisierte Vorschlag enthält Bewertungen für acht zusätzliche Sektoren, darunter Druck- und Dichtungsanwendungen, technische Textilien, militärische und medizinische Anwendungen sowie industrielle Nutzung als Lösungsmittel oder Katalysatoren.
Alternative Optionen statt Totalverbot
Neben einem vollständigen Verbot wurden auch differenzierte Regelungen geprüft, die eine kontrollierte Nutzung von PFAS in bestimmten Bereichen wie Elektronik, Energie, Transport und Maschinenbau ermöglichen.
Wie geht es weiter?
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (RAC und SEAC) analysieren derzeit den Vorschlag. Ihre Stellungnahmen bilden die Grundlage für die Entscheidung der Europäischen Kommission, die in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten getroffen wird.
Ziel der Beschränkung:
Die Emission von PFAS in die Umwelt soll reduziert und die Sicherheit von Produkten und Prozessen für Mensch und Natur verbessert werden.
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