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RoHS
Am 8. September 2025 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Richtlinie zur Änderung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU veröffentlicht. Diese betrifft die Verwendung von Blei in elektrischen und elektronischen Bauteilen aus Glas und Keramik – ein Thema, das für viele Unternehmen der Elektronikbranche von hoher Relevanz ist.
Hintergrund: Warum diese Ausnahme?
Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn:
- eine Substitution technisch nicht möglich ist,
- die Zuverlässigkeit alternativer Materialien nicht gewährleistet ist,
- oder die negativen Auswirkungen einer Substitution die Vorteile überwiegen.
Technische Bewertung und Konsultation
Zwischen 2019 und 2024 gingen mehrere Anträge auf Erneuerung der bestehenden Ausnahmen bei der Kommission ein. Diese wurden in zwei Studien technisch und wissenschaftlich bewertet. Die Ergebnisse zeigen:
- Blei in Glas verbessert Eigenschaften wie Schmelzpunkt, chemische Stabilität und elektrische Isolation.
- Blei in Keramik ist essenziell für piezoelektrische und PTC-Werkstoffe sowie Hochspannungskondensatoren.
Substitutionsprodukte sind entweder nicht zuverlässig genug oder technisch nicht praktikabel.
Neue Struktur der Ausnahmen
Die bisherige Ausnahme 7c I wurde in zwei neue Einträge aufgeteilt:
- 7c V: Blei in Glasanwendungen (z. B. Glasperlen, hermetische Versiegelungen, Widerstandstinten, MCPs)
- 7c VI: Blei in Keramikanwendungen (z. B. PZT-Keramiken, PTC-Thermistoren)
Zusätzlich wurde 7c II für Hochspannungskondensatoren erneuert.
Die Ausnahmen 7c II, 7c V und 7c VI gelten bis zum 31. Dezember 2027, mit der Möglichkeit zur Verlängerung bei rechtzeitiger Antragstellung. Die alte Ausnahme 7c I läuft zum 30. Juni 2027 aus.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Material-Compliance-Verantwortliche müssen die neuen Einträge kennen und ihre SCIP-Dossiers entsprechend anpassen.
- Die SCIP-Berichterstattung bleibt Pflicht – auch bei Ausnahmen.
- Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte unter die neuen Ausnahmen fallen und ob sie ggf. eigene Anträge vorbereiten müssen.
Fazit
Die neue Richtlinie schafft Rechtssicherheit für Hersteller, die auf bleihaltige Glas- und Keramikbauteile angewiesen sind. Gleichzeitig fordert sie eine präzise Dokumentation und Berichterstattung, etwa über die SCIP-Datenbank. Wer hier gut vorbereitet ist, minimiert Risiken und bleibt konform.
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