EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Informationen und Services zur EUDR
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Verordnung 2023/1115 zur Bereitstellung entwaldungsfreier Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu stoppen, indem bestimmte Rohstoffe und Produkte nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden dürfen, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei sind.
Die EUDR gilt für folgende Rohstoffe und deren Erzeugnisse:
- Rindfleisch
- Kakao
- Kaffee
- Palmöl
- Soja
- Holz
- Kautschuk
sowie für daraus hergestellte Produkte (z. B. Möbel, Papier, Lederwaren).
- Sorgfaltspflicht (Due Diligence): Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte:
- nicht von Flächen stammen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden,
- im Einklang mit den geltenden Gesetzen des Produktionslandes hergestellt wurden.
- Geolokalisierung: Für jede Lieferung müssen die geografischen Koordinaten der Anbauflächen angegeben werden.
- Due-Diligence-Erklärung: Vor dem Inverkehrbringen ist eine Erklärung im EU-Informationssystem abzugeben.
- Anwendung für alle betroffenen Unternehmen: ab 30. Dezember 2025.
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): verlängerte Übergangsfrist bis 30. Dezember 2026.
Die Mitgliedstaaten müssen wirksame Sanktionen festlegen, darunter:
- Geldbußen (bis zu 4 % des Jahresumsatzes in der EU),
- Beschlagnahmung der Produkte,
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
EUDR-Informationen können über den Chemistry Manager/Regulierungs-Wizard weitergegeben werden.
- Lieferketten analysieren und Daten zu Herkunft und Geolokalisierung einholen.
- Prozesse für die Abgabe der Due-Diligence-Erklärung vorbereiten.
- Schulungen für Compliance und Lieferantenmanagement einplanen.
Die EU-Kommission hat für die EUDR das bestehende System TRACES (Trade Control and Expert System) erweitert.
- Unternehmen müssen ihre Due-Diligence-Erklärung elektronisch über TRACES einreichen (Art. 33 EUDR).
- TRACES dient als zentrale Plattform für die Übermittlung und Verwaltung der EUDR-Daten.
- Zugang erfolgt über das EU-Login.
- Die Erklärung muss vor dem Inverkehrbringen oder Export der betroffenen Produkte abgegeben werden.

Dienstleistungen rund um die EUDR
Gern unterstützen wir Sie bei allen Aufgaben, die mit der EUDR verbunden sind. Sei es beispielsweise die Abfrage der Informationen bei Ihren Lieferanten, der Eintrag in das EU-Informationssystem TRACES oder die Übermittlung der Informationen über das IMDS (Chemistry Manager/Regulierungs-Wizard). Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien Bedarfs-Check!
Unsere Schulung zum IMDS Chemistry Manager haben wir um das Thema EUDR erweitert. Auf unserem ipCampus finden Sie diese, viele weitere Schulungen und die nächsten Termine.