Fachinformationen zu RoHS

Was ist die RoHS Richtlinie?

Die RoHS Richtlinie der Europäischen Union steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment“. Diese Richtlinie dient zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur Reduzierung des Schadstoffgehalts, um Mensch und Umwelt zu schützen sowie das Recycling zu verbessern. Die komplette Fassung der europäischen Richtlinie 2011/65/EU (letzte konsolidierte Fassung vom 1. April 2021) mit allen Anhängen finden Sie hier. Seit Einführung der Richtlinie gab es bereits zahlreiche neue Fassungen und Änderungen. 

In Deutschland wurde die RoHS Richtlinie mit der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt. In Österreich gilt seit 2005 die Elektroaltgeräteverordnung. Auch Staaten außerhalb der Europäischen Union haben vergleichbare Regelungen eingeführt, etwa die Schweiz und Liechtenstein (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung), China (sog. China-RoHS) und Südkorea (sog. Korea-RoHS).

Die RoHS-Konformität betrifft vor allem die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten in der Europäischen Union. Sie wurde eingeführt, um die Verwendung von Stoffen in elektrischen oder elektronischen Geräten und Bauteilen zu beschränken, die sehr schädlich für Umwelt oder Gesundheit sind. Besonders problematische toxische und die Umwelt gefährdende Bestandteile wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) werden durch die Richtlinie bis zu einem geringen Grenzwert (Masseanteil von 0,1 Prozent) aus Produkten verbannt.

Beschränkungen und Verbote gemäß der RoHS Richtlinie

Zudem verbietet die RoHS Richtlinie die bleihaltige Verlötung von elektronischen Bauteilen und giftige Flammhemmer bei der Kabel-Herstellung. Dadurch wirkt sich die RoHS-Richtlinie direkt auf Importeure und andere Unternehmen, Handelsketten und letztlich auch die Verbraucher:innen im europäischen Wirtschaftsraum aus. Viele früher gebräuchliche Produktionsverfahren und Artikel sind nach der Richtlinie nicht mehr zulässig. Jedoch gibt es auch Ausnahmen bei der Beschränkung einiger Stoffe.

Für die Automobilindustrie und andere Branchen stellt vor allem der Gebrauch von bleifreiem Lötzinn eine Herausforderung dar. Alternative silberhaltige Lote sind nicht nur teurer, sondern stellen die Hersteller auch vor qualitative Probleme. Aufgrund solcher qualitativen Einschränkungen gelten bis heute eine Reihe von Ausnahmen. Diese betreffen unter anderem den medizinischen und militärischen Bereich sowie die Fahrzeugelektronik. Beispielsweise ist die Verwendung von Blei in Starterbatterien für Kraftfahrzeuge weiterhin erlaubt, und für Blei in Kupferlegierungen gilt ein Grenzwert bis zu einem Masseanteil von 4 Prozent. Solche Ausnahmen werden regelmäßig überprüft und können auch auslaufen.

Stoffverbote können ohne vollständiges „Risk-Assessment“ für alternative Substanzen erlassen werden. Es reicht bereits aus, wenn ein potenzielles Risiko für Mensch und Umwelt besteht.

Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie gestaltet sich zusätzlich kompliziert, da Ausnahmen nicht EU-weit gelten, sondern nationale Sonderregelungen zulässig sind. In den Niederlanden werden beispielsweise Autoradios in Ladengeschäften in die Richtlinie einbezogen, während in anderen Ländern dies nicht der Fall ist. Solche Sonderregelungen können Entwickler:innen vor große Herausforderungen stellen, insbesondere wenn sie ihre Produkte nicht nur in einem EU-Staat vertreiben. Sie müssen stets neu erlassene Ausnahmen beachten, wobei Anträge auf Ausnahmen bis zur Genehmigung mehrere Jahre dauern können.

Die folgenden zehn Stoffe werden durch die RoHS Richtlinie beschränkt. In Klammern steht jeweils die zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent.

  • Blei (0,1 %)
  • Quecksilber (0,1 %)
  • Cadmium (0,01 %)
  • Sechswertiges Chrom (0,1 %)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
  • Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
  • Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
  • Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)

Höchstgrenzen

Es gibt Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen, die in Anhang III der Richtlinie 2015/863/EU näher beschrieben werden. Der Anhang III wird etwa alle vier Jahre aktualisiert.

Laut Anhang I sind von der RoHS-Richtlinie alle europäischen Unternehmen betroffen, die folgende Geräte herstellen bzw. Teile dafür produzieren:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
  • Automatische Ausgabegeräte
  • Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind

2011 wurden die CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätsbewertung eingeführt. Das bedeutet, Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, eine CE-Kennzeichnung an den Geräten anbringen, die dauerhafte Konformität sicherstellen und bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen.

Eng mit der RoHS verbunden ist die seit dem Jahr 2003 geltende WEEE-Richtlinie („Directive Waste from Electrical and Electronic Equipment“, deutsch: „Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall“), die wiederum auf der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte beruht. Ihr Ziel ist die Vermeidung, Verringerung und umweltverträgliche Entsorgung von Elektronikschrott, indem mindestens vier Kilogramm Elektronikschrott pro Einwohner der Europäischen Union jährlich recycelt werden.

Überschneidungen von RoHS und REACH

Im Gegensatz zur Chemikalienverordnung REACH deckt die RoHS Stoffbeschränkungen nur für Produkte ab, für welche die WEEE gilt, also für die Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte. Der Anwendungsbereich der REACH-Verordnung ist weiter gefasst und gilt auch für andere Branchen wie die Textil-, Spielzeug- oder Automobilindustrie. Zudem umfasst REACH nicht nur Stoffbeschränkungen. Da REACH jedoch auch für die Elektronikindustrie gilt und zahlreiche Chemikalien umfasst, die auch in elektronischen Komponenten verwendet werden, gibt es einige Überschneidungen zwischen REACH & RoHS.
Ursprüngliche Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS I, 2003):Link
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten:PDF
Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 zur Änderung von Anhang II der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (März 2015):PDF
Richtlinie (EU) 2017/2102 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU:PDF
Richtlinie 2011/65/EU:
Link
RoHS-Richtlinie

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