EUDR-Verschiebung wahrscheinlich: Ein Jahr mehr Zeit für Unternehmen

EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Nun hat das EU-Parlament der Verschiebung um ein Jahr zugestimmt. Eine endgültige Entscheidung wird spätestens für den 18. Dezember erwartet.

Das bedeutet, die Pflicht würde dann wie folgt gelten:

  • Große und mittlere Unternehmen: Start am 30. Dezember 2026
  • Kleinst- und kleine Unternehmen: Start am 30. Juni 2027

Diese Entscheidung soll die Umsetzung erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die vor großen administrativen Herausforderungen stehen.


Warum soll die EUDR verschoben werden?

Die Einführung der EUDR ist komplex:

  • Aufbau des EU-Informationssystems für elektronische Sorgfaltserklärungen
  • Bereitstellung von Geodaten für landwirtschaftliche Flächen
  • Hoher Aufwand für Unternehmen bei der Rückverfolgbarkeit

Die Verschiebung würde Rechtssicherheit schaffen und Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Prozesse anzupassen.


Was soll sich konkret ändern?

  • Einjährige Fristverlängerung für alle Unternehmen
  • Erleichterungen für KMU:
    • Einmalige vereinfachte Sorgfaltserklärung
    • Angabe der Betriebsadresse statt vollständiger Geodaten
    • Schätzung der Erntemengen statt exakter Angaben
  • „Once-only“-Prinzip:
    • Nur der Erstinverkehrbringer muss eine Sorgfaltserklärung abgeben
    • Keine Weitergabe von Referenznummern durch die gesamte Lieferkette

Was bleibt bestehen?

Die Ziele der EUDR bleiben unverändert:

  • Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Rindfleisch und Kautschuk dürfen nur in der EU verkauft werden, wenn sie entwaldungsfrei sind.
  • Unternehmen müssen eine Due-Diligence-Erklärung abgeben und ihre Lieferketten dokumentieren.

Was bedeutet das für Unternehmen jetzt?

Die mögliche Verschiebung ist kein Grund, die Vorbereitungen zu stoppen. Im Gegenteil:

  • Lieferketten analysieren und entwaldungsfreie Herkunft sicherstellen
  • Digitale Prozesse für Rückverfolgbarkeit aufbauen
  • Frühzeitig mit Lieferanten kommunizieren, um Datenlücken zu schließen

Hier finden Sie die Meldung des EU-Parlaments.

Die EUDR kommt – wahrscheinlich nur später. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Systeme und Prozesse fit für die neuen Anforderungen zu machen. Die EU-Kommission wird bis April 2026 weitere Vereinfachungen prüfen, doch die Grundpflichten bleiben bestehen.

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit und bereiten Sie Ihre Lieferketten auf die EUDR vor – wir unterstützen Sie dabei!

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