FAQ – Häufige Fragen zu IMDS, Schulungen & Compliance

In unseren FAQs finden Sie schnell Antworten zu IMDS, CDX, CAMDS, unseren Schulungen und vielen Fragen rund um Product Compliance.

IMDS

SCIP

Das IMDS ist das Internationale Materialdatensystem und wird von der Automobilindustrie verwendet, um sämtliche Materialien, die einem Fahrzeug verbaut sind, zu dokumentieren. Es ermöglicht die Einhaltung von Stoffverboten oder -restriktionen und soll das Recyceln vereinfachen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das IMDS ist ausschließlich für die Automobil-Lieferkette kostenfrei nutzbar. Das CAMDS ist ein ähnliches System, das in China eingesetzt wird. Das CDX ist branchenübergreifend nutzbar und deckt mehr Regularien ab.

OEM müssen im IMDS alle relevanten Materialdaten ihrer Produkte vollständig, konsistent und gesetzeskonform pflegen. Dazu gehören Angaben zu den verwendeten Werkstoffen und Substanzen einschließlich ihrer prozentualen Anteile sowie die vollständige Strukturabbildung vom Bauteil bis auf Materialebene. Ebenso sind Gewichtsangaben, Klassifizierungen und Kennzeichnungen nach geltenden gesetzlichen Anforderungen wie REACH oder der Altfahrzeugrichtlinie erforderlich. Werden Rezyklate eingesetzt, müssen deren Herkunft und Anteile nachvollziehbar dokumentiert werden. 

Bei Rezyklaten ist grundsätzlich zu beachten, dass ihre Zusammensetzung, Qualität und Rückverfolgbarkeit stark von der Art des Ausgangsmaterials und dem eingesetzten Recyclingverfahren abhängen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Post-Consumer- und Post-Industrial-Rezyklaten, da diese unterschiedliche Verunreinigungen und Qualitätsniveaus aufweisen können.

Der Product Carbon Footprint (PCF) ist im IMDS integriert und kann direkt innerhalb eines MDB angegeben werden. Die Angabe der CO₂-Emissionen kann angegeben werden für  Werkstoffe, Halbzeuge, Teile. Die Eingabe erfolgt auf Basis der Methodik nach ISO 14067 und orientiert sich an den Vorgaben des Catena-X PCF Rulebooks.

Die Basisnutzung von IMDS ist für Zulieferer und Unterlieferanten kostenlos, sofern sie Teil der Lieferkette eines teilnehmenden IMDS-OEMs sind. IMDS wird von den teilnehmenden OEMs finanziert und für deren Lieferketten bereitgestellt. Unternehmen dürfen sich daher grundsätzlich nur registrieren, wenn sie zu einer solchen Lieferkette gehören.

Möchte ein Unternehmen IMDS dagegen selbst als OEM am Ende der Lieferkette für seine eigenen Verpflichtungen nutzen, ist ein separater Vertrag mit DXC erforderlich. Zusätzliche Dienste und Funktionen können ebenfalls kostenpflichtig sein.

Zunächst sollte geprüft werden, ob das Unternehmen bereits im IMDS registriert ist. Besteht bereits eine Registrierung, werden neue Benutzerkonten durch den zuständigen IMDS-Firmenadministrator angelegt.

Ist das Unternehmen noch nicht registriert, erfolgt die Firmenregistrierung online über IMDS. Dabei müssen ein Firmenadministrator und ein IMDS-Ansprechpartner benannt werden. Der Firmenadministrator verwaltet anschließend die weiteren Benutzer des Unternehmens.

Gern unterstützen wir dabei. Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Bedarfs-Check.

Eine externe IMDS-Beratung kann sinnvoll sein, wenn intern Erfahrung oder Kapazitäten fehlen, komplexe Materialdatensätze erstellt werden müssen oder es regelmäßig zu Ablehnungen durch Kunden kommt.

Gern unterstützen wir dabei. Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Bedarfs-Check.

Ja, das IMDS kann zur Erstellung und Übermittlung von SCIP-Dossiers an die ECHA genutzt werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass der MDB-Aufbau die tatsächliche Erzeugnis- bzw. Bauteilstruktur korrekt abbildet. Nur so können SVHC-Stoffe dem jeweiligen Erzeugnis richtig zugeordnet und die erforderlichen SCIP-Informationen abgeleitet werden.

Zusätzlich müssen die notwendigen SCIP-Daten im IMDS gepflegt und die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung an die ECHA eingerichtet sein.

Ein MDB kann die allgemeinen IMDS-Regeln erfüllen und trotzdem von einem OEM abgelehnt werden. Viele Fahrzeughersteller haben zusätzlich eigene kundenspezifische Anforderungen und Prüfregeln für die Annahme von Materialdatenblättern.

Die GADSL (Global Automotive Declarable Substance List) ist die zentrale Stoffliste für deklarationspflichtige und verbotene Stoffe in der Automobilindustrie und ist im IMDS integriert. Reinstoffe werden dort entsprechend als D (declarable), D/P oder P (prohibited) gekennzeichnet und können gezielt gefiltert bzw. ausgewertet werden.

Ja. SVHC-Stoffe werden im IMDS entsprechend gekennzeichnet und sind in der Stoffansicht unter anderem durch eine Unterstreichung sowie die Kennzeichnung „SVHC“ erkennbar.

Voraussetzung ist, dass der betreffende Stoff im Materialdatensatz tatsächlich deklariert wurde. Verdeckte oder nicht vollständig angegebene Stoffe können nicht automatisch erkannt werden.

CAMDS

Das CAMDS (China Automotive Material Data System) ist ein chinesisches Materialdatensystem für die Automobilindustrie und in seiner Funktion mit IMDS vergleichbar. Über das CAMDS werden Material- und Stoffdaten entlang der automobilen Lieferkette erfasst und weitergegeben.

Das System dient insbesondere zur Bewertung von verbotenen und beschränkten Stoffen sowie der Recycling- und Verwertbarkeit von Fahrzeugen und unterstützt damit die Erfüllung chinesischer regulatorischer Anforderungen. Das CAMDS wird vom CAMDS Management Center unter Beteiligung des China Automotive Technology and Research Center (CATARC) betrieben. Mehr Informationen gibt es hier.

Das CAMDS ist insbesondere für Fahrzeughersteller relevant, die Fahrzeuge für den chinesischen Markt zulassen bzw. dort in Verkehr bringen. Die im CAMDS erfassten Materialdaten unterstützen den Nachweis der chinesischen Anforderungen zu verbotenen bzw. beschränkten Stoffen sowie zur Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen. Das chinesische MIIT veröffentlicht hierzu Konformitätslisten für M1-Fahrzeuge.

Auch Zulieferer außerhalb Chinas sind betroffen, wenn ihre Kunden CAMDS-Datensätze benötigen, um die Materialdaten des Gesamtfahrzeugs aufzubauen und die entsprechenden regulatorischen Nachweise zu führen.

IMDS und CAMDS sind Materialdatensysteme für die Automobilindustrie und funktionieren grundsätzlich ähnlich. In beiden Systemen werden Material- und Stoffdaten entlang der Lieferkette erfasst.

Der wesentliche Unterschied liegt im Markt und regulatorischen Fokus: IMDS wird international von zahlreichen Fahrzeugherstellern genutzt, während CAMDS speziell auf den chinesischen Automobilmarkt und die dortigen Anforderungen an verbotene bzw. beschränkte Stoffe sowie Recycling und Verwertung ausgerichtet ist.

Nicht grundsätzlich. Ob Daten in IMDS, CAMDS oder in beiden Systemen eingereicht werden müssen, hängt vom Kunden und vom Zielmarkt ab.

Wird ein Bauteil beispielsweise sowohl an internationale Fahrzeughersteller als auch für Fahrzeuge im chinesischen Markt geliefert, können Einreichungen in beiden Systemen erforderlich sein. Eine Einreichung im IMDS ersetzt dabei nicht automatisch die Einreichung im CAMDS.

Ja. Auch europäische Zulieferer können CAMDS-pflichtig bzw. von CAMDS-Anforderungen betroffen sein, wenn ihre Bauteile, Materialien oder Komponenten in Fahrzeuge für den chinesischen Markt eingehen.

In diesem Fall können chinesische Fahrzeughersteller oder deren Lieferkettenpartner verlangen, dass entsprechende Material- und Stoffdaten in CAMDS bereitgestellt werden. Entscheidend ist daher nicht der Unternehmenssitz, sondern für welchen Kunden und Zielmarkt geliefert wird.

RoHS

RoHS beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und legt dafür konkrete Grenzwerte fest.

REACH ist deutlich umfassender und regelt Chemikalien in nahezu allen Branchen und Produktarten, zum Beispiel über SVHC-, Beschränkungs- und Informationspflichten.

Für viele Produkte gelten beide Regelwerke gleichzeitig.

RoHS ist für Unternehmen relevant, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, importieren oder vertreiben und diese in der EU in Verkehr bringen. Dazu gehören sowohl Verbraucherprodukte als auch professionelle und industrielle Geräte.

Auch Zulieferer sind häufig indirekt betroffen, wenn ihre Bauteile oder Materialien in RoHS-pflichtigen Produkten eingesetzt werden und entsprechende Nachweise vom Kunden verlangt werden.

Nein. RoHS verlangt nicht grundsätzlich eine Laborprüfung jedes Produkts. Die Konformität kann auch über eine geeignete technische Dokumentation nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Lieferantenerklärungen, Materialdaten, Zertifikate oder vorhandene Prüfberichte.

Analytische Prüfungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Lieferantendaten fehlen, nicht ausreichend belastbar sind oder ein erhöhtes Risiko besteht. Die EN IEC 63000:2018 bietet hierfür einen etablierten Rahmen für die RoHS-Dokumentation.

Nein. RoHS betrifft neben Herstellern auch Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten.

Auch Lieferanten von Bauteilen und Materialien sind häufig indirekt betroffen, da ihre Kunden RoHS-konforme Komponenten und entsprechende Nachweise benötigen, um die Konformität des Endprodukts sicherzustellen.

Nein. RoHS ist eine gesetzliche Anforderung zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die CE-Kennzeichnung zeigt dagegen, dass ein Produkt die für es geltenden EU-Vorschriften erfüllt.

Für viele Elektro- und Elektronikgeräte ist RoHS eine der Anforderungen, die im Rahmen der CE-Konformität berücksichtigt werden müssen. RoHS und CE sind daher eng miteinander verbunden, aber nicht dasselbe.

Aktuell gelten die RoHS-Ausnahmen gemäß der Richtlinie 2011/65/EU, aufgeführt in den Anhängen III und IV. Dort sind Anwendungen beschrieben, in denen der Einsatz beschränkter Stoffe – etwa Blei, Quecksilber oder Cadmium – vorübergehend erlaubt ist, weil noch keine geeigneten Alternativen verfügbar sind. Die Ausnahmen sind befristet und werden regelmäßig von der Europäischen Kommission überprüft und gegebenenfalls verlängert oder aufgehoben. Unternehmen müssen daher fortlaufend prüfen, ob die genutzten Ausnahmen weiterhin gültig sind. Die jeweils aktuelle Übersicht veröffentlicht die EU-Kommission auf ihrer Website im Bereich „RoHS Directive – Implementation“.

PPWR

Die PPWR (EU-Verordnung 2025/40) regelt Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Sie betrifft Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren oder in der EU vertreiben.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Unternehmen müssen je nach Verpackungsart unter anderem Anforderungen zu Rezyklatanteilen, Recyclingfähigkeit, Stoffbeschränkungen und Kennzeichnungen dokumentieren und nachweisen.

Unternehmen müssen künftig die PPWR-Konformität ihrer Verpackungen dokumentieren. Dazu gehören insbesondere eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung.

Nachzuweisen sind je nach Verpackung unter anderem Anforderungen zu Stoffen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Verpackungsminimierung.

Für viele Kunststoffverpackungen werden schrittweise verbindliche Mindestrezyklatanteile eingeführt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit der Verpackungen.

Unternehmen sollten zunächst ihre Verpackungen und Verantwortlichkeiten erfassen und die erforderlichen Material-, Stoff- und Rezyklatdaten von Lieferanten einholen.

Anschließend sind die Verpackungen auf Anforderungen wie Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Stoffbeschränkungen und Verpackungsminimierung zu prüfen und die erforderliche technische Dokumentation aufzubauen.

Gern unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns einfach an.

imds professional Schulungen

imds professional bietet Schulungen für Einsteiger und Fortgeschrittene zu Materialdatenbanken und Tools wie beispielsweise IMDS, CDX, CAMDS und iPCA sowie Material Compliance und Sorgfaltspflichten, wie POP, REACH, PPWR und Konfliktmineralien an. Diese Schulungen sind auch erhältlich als Zertifikatslehrgänge wie der zweistufige IMDS-Lehrgang oder der dreistufige Material-Compliance-Lehrgang.

Alle Schulungsthemen finden Sie hier.

Die passende Schulung hängt von Ihren Vorkenntnissen, Ihrer Rolle im Unternehmen und den täglichen Anforderungen rund um IMDS und Product Compliance ab.
Unsere IMDS-Kompetenzpyramide zeigt den Weg vom Einsteiger über den IMDS Expert bis hin zum IMDS Officer auf.
Ja, Schulungen werden sowohl online als auch als Inhouse- oder Präsenzveranstaltungen angeboten.
Teilnehmende erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine entsprechende Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat.
Die Schulungen sind praxisorientiert, berücksichtigen aktuelle regulatorische Anforderungen und vermitteln direkt anwendbares Wissen für den Arbeitsalltag.
Wir begleiten das IMDS bereits seit seiner Einführung, haben die ersten OEM und seitdem zahlreiche weitere Nutzer geschult. In die Schulungen fließen auch unsere Erfahrungen aus zahlreichen Kundenprojekten ein.

Eine SCIP-Meldepflicht kann bestehen, wenn Sie Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen, die einen Stoff der SVHC-Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Betroffen sind insbesondere EU-Hersteller und Montagebetriebe, Importeure sowie Händler und andere Akteure der Lieferkette.

Entscheidend sind somit Unternehmensrolle, Erzeugnisstruktur, SVHC-Gehalt und Vermarktung in der EU. Händler, die Erzeugnisse ausschließlich direkt an Verbraucher abgeben, sind von der SCIP-Meldepflicht ausgenommen.

Für die Einreichung einer SCIP-Meldung bei der ECHA fällt keine separate Meldegebühr an. Die ECHA stellt hierfür das Submission Portal, IUCLID und eine System-to-System-Schnittstelle bereit.

In SCIP sind Erzeugnisse zu melden, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden und in mindestens einem Erzeugnis einen Stoff der SVHC-Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten.

Wichtig: Der Schwellenwert wird auf das einzelne Erzeugnis bezogen und nicht auf das Gewicht des gesamten Produkts. Damit können beispielsweise auch Bauteile innerhalb einer Baugruppe oder eines Fahrzeugs eine SCIP-Meldepflicht auslösen.

Besteht eine SCIP-Meldepflicht und wird die Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben, liegt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach dem Chemikaliengesetz vor. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Zusätzlich können behördliche Nachforderungen, Kundenbeanstandungen und Compliance-Risiken entstehen. Eine fehlende SCIP-Meldung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das betreffende Produkt verboten ist.

CDX

Achtung: Es gibt zwei Systeme mit dieser Abkürzung!

CDX steht einmal für Compliance Data eXchange und ist eine Plattform für den strukturierten Austausch und die Verwaltung von Material-, Stoff- und Compliance-Daten entlang der Lieferkette. Das CDX wird wie auch das IMDS von DXC Technology bereitgestellt und weist in Aufbau und Arbeitsweise einige Ähnlichkeiten damit auf. Während das IMDS speziell auf die Automobilindustrie ausgerichtet ist, kann das CDX branchenübergreifend eingesetzt werden. Unternehmen können damit Informationen zu ihren Produkten zentral erfassen, mit Lieferanten und Kunden austauschen und für unterschiedliche regulatorische Anforderungen nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Seitens der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) gibt es zudem das Portal Central Data Exchange, über das Meldungen im Rahmen von TSCA eingereicht werden können.

Unternehmen benötigen verlässliche Informationen über die Materialien und Stoffe in ihren Produkten, um regulatorische Anforderungen und eigene Kundenvorgaben bewerten zu können. Über CDX können sie diese Informationen standardisiert bei ihren Lieferanten anfordern und anschließend für ihre Compliance-Bewertung weiterverwenden.

IMDS und CDX werden beide von DXC Technology betrieben und weisen in Aufbau und Arbeitsweise einige Gemeinsamkeiten auf. Während das IMDS speziell auf die Automobilindustrie und den Austausch von Materialdaten ausgerichtet ist, ist das CDX branchenübergreifend konzipiert und deckt ein breiteres Spektrum an Product-Compliance-Themen ab.

Über das CDX können unterschiedliche Material-, Stoff-, Produkt- und Compliance-Daten entlang der Lieferkette ausgetauscht werden. Dazu gehören beispielsweise vollständige oder teilweise Materialdeklarationen, Informationen zu enthaltenen Stoffen und Materialien sowie Daten zur Bewertung regulatorischer Anforderungen wie REACH, RoHS, SCIP, PFAS, POPs oder TSCA.

Darüber hinaus können Lieferantenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate, Fragebögen und weitere Compliance-Dokumente hinterlegt und ausgetauscht werden. Auch Daten zum Responsible Sourcing, beispielsweise zu 3TG, Kobalt, Glimmer, Lithium, Nickel oder Naturgraphit, können über das CDX erfasst und weitergegeben werden.

Je nach Anwendungsfall lassen sich die Daten außerdem über standardisierte Formate und Schnittstellen mit anderen Systemen austauschen oder weiterverwenden.

Ja, das CDX eignet sich auch für mittelständische Unternehmen, insbesondere wenn regelmäßig Compliance-Anfragen von Kunden beantwortet oder Daten von eigenen Lieferanten eingeholt werden müssen.

Statt Informationen über E-Mails, Excel-Listen und einzelne Dokumente zu verwalten, können Material-, Stoff- und Compliance-Daten zentral in CDX erfasst und weiterverwendet werden. Unternehmen können dabei je nach Bedarf klein starten und den Einsatz später auf weitere Produkte, Lieferanten oder Compliance-Themen ausweiten.

Gerade bei steigender Anzahl von Anforderungen wie REACH, RoHS, PFAS oder Responsible Sourcing kann CDX helfen, Prozesse zu vereinheitlichen und den Aufwand für Datenerhebung und Nachverfolgung zu reduzieren.

Ein wesentlicher Vorteil des CDX ist der strukturierte Aufbau von Full Material Declarations (FMDs) entlang der Lieferkette. Anstatt Material- und Stoffinformationen über einzelne Excel-Dateien, E-Mails oder unterschiedliche Fragebögen zusammenzutragen, können Lieferanten ihre Daten direkt in einer einheitlichen Struktur bereitstellen.

Dadurch lassen sich Informationen aus verschiedenen Lieferkettenstufen zu einem vollständigen Produktaufbau zusammenführen. Gleichzeitig unterstützen hinterlegte Prüfregeln und definierte Datenstrukturen dabei, unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben frühzeitig zu erkennen.

So entsteht eine höhere und besser nachvollziehbare Datenqualität. Bereits vorhandene und freigegebene Daten können zudem wiederverwendet werden, wodurch Doppelarbeit reduziert und die Grundlage für spätere Compliance-Bewertungen verbessert wird.

REACH

REACH betrifft Unternehmen nahezu aller Branchen, die Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse herstellen, importieren, verwenden oder in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Lieferanten.

Welche Pflichten konkret gelten, hängt von der Unternehmensrolle, dem Produkt und den enthaltenen Stoffen ab.

Die SVHC-Kandidatenliste der ECHA enthält besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern). Diese Stoffe sind Kandidaten für eine mögliche Aufnahme in die REACH-Zulassungsliste (Anhang XIV).

Die SVHC-Kandidatenliste wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Neue Stoffe werden nach dem REACH-Verfahren als besonders besorgniserregend identifiziert und anschließend in die Kandidatenliste aufgenommen.

Die Information sollte grundsätzlich über die Lieferkette weitergegeben werden. Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der SVHC-Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent, muss der Lieferant seinen gewerblichen Abnehmer nach Artikel 33 REACH aktiv informieren – mindestens über den Namen des betreffenden Stoffes.

Unternehmen sollten diese Informationen aus der Lieferkette sammeln und für ihre eigenen Produkte bewerten. Bei fehlenden oder unklaren Angaben können gezielte Lieferantenanfragen oder ergänzende Materialanalysen erforderlich sein.

Nein. Zunächst ist zwischen SVHC-Stoffen und der SVHC-Kandidatenliste zu unterscheiden. SVHC sind Stoffe, die die Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH erfüllen. Die Kandidatenliste enthält diejenigen SVHC, die nach dem REACH-Verfahren offiziell als solche identifiziert und aufgenommen wurden.

Auch die Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste bedeutet noch kein Verbot, kann aber Informations- und Meldepflichten auslösen. Weitergehende Anforderungen können sich beispielsweise durch eine Zulassungspflicht nach Anhang XIV oder eine Beschränkung nach Anhang XVII ergeben.

Ja. Verpackungen gelten unter REACH in der Regel als eigene Erzeugnisse und müssen unabhängig vom verpackten Produkt betrachtet werden. Die ECHA nennt beispielsweise Kunststoffverpackungen ausdrücklich als Erzeugnisse.

Das IMDS unterstützt die REACH-Bewertung durch die Kennzeichnung und Filterung von SVHC-Stoffen sowie durch Analysefunktionen für REACH-relevante Stoffe.

Für Stoffe aus REACH Anhang XIV können regulatorische Informationen über den Regulierungs-Wizard im IMDS Chemistry Manager bearbeitet werden. Für relevante Stoffe aus REACH Anhang XVII unterstützen unter anderem Anwendungscodes dabei, die konkrete Verwendung eines Stoffes im Bauteil zu bewerten.

Nein. REACH betrifft je nach Tätigkeit Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender. Auch Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen, importieren oder weitergeben, können REACH-Pflichten haben.

Welche Anforderungen gelten, hängt von der Rolle des Unternehmens sowie von den verwendeten Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen ab.

Konfliktmineralien

Als Konfliktmineralien werden insbesondere Zinn, Tantal, Wolfram und Gold bezeichnet – häufig zusammengefasst als 3TG (Tin, Tantalum, Tungsten, Gold). Diese Rohstoffe können aus konfliktbetroffenen oder Hochrisikogebieten stammen, in denen ihr Abbau oder Handel zur Finanzierung bewaffneter Gruppen oder zu Menschenrechtsverletzungen beitragen kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

CMRT und EMRT sind standardisierte Vorlagen der Responsible Minerals Initiative (RMI) zur Abfrage von Informationen über die Herkunft von Rohstoffen sowie zu den eingesetzten Schmelzen, Raffinerien und Verarbeitern in der Lieferkette. Der wesentliche Unterschied liegt bei den betrachteten Rohstoffen.

Das CMRT (Conflict Minerals Reporting Template) konzentriert sich auf die klassischen Konfliktmineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG). Das EMRT (Extended Minerals Reporting Template) erweitert die Abfrage auf weitere Rohstoffe. Aktuell umfasst es Kobalt, Kupfer, Naturgraphit, Lithium, natürlichen Glimmer und Nickel.

Die erforderlichen Informationen stammen in erster Linie aus der eigenen Lieferkette. Unternehmen fragen ihre Lieferanten mithilfe standardisierter Vorlagen wie CMRT oder EMRT nach den eingesetzten Rohstoffen sowie nach bekannten Schmelzen, Raffinerien und weiteren Verarbeitern.

Eine Herausforderung ist, dass CMRT oder EMRT allein nicht immer ausreichen. Je nach Lieferkette müssen zusätzliche Nachweise zur Herkunft, zu Schmelzen und Raffinerien oder zum Auditstatus eingeholt werden.

Ein aktuelles Beispiel ist China: Die RMI führt dort derzeit keine neuen RMAP-Assessments durch. Dadurch können zusätzliche Lieferantennachweise erforderlich sein, um die Sorgfaltspflichten und Risiken in der Lieferkette ausreichend bewerten zu können.

Eine Betroffenheit kann sich aus gesetzlichen Vorgaben oder Kundenanforderungen ergeben. Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821 verpflichtet bestimmte EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG) zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

In den USA verpflichtet Section 1502 des Dodd-Frank Act bestimmte börsennotierte Unternehmen zur Offenlegung und Prüfung von Konfliktmineralien in ihren Produkten.

Darüber hinaus können Unternehmen indirekt durch Kundenanforderungen betroffen sein.

Material Compliance Lehrgang

Ein Material Compliance Lehrgang vermittelt systematisch Wissen zu gesetzlichen Stoff- und Produktanforderungen sowie deren praktischer Umsetzung im Unternehmen.

Bei imds professional ist der Lehrgang stufenweise aufgebaut: Material Compliance Professional vermittelt die Grundlagen, Material Compliance Officer vertieft die operative Umsetzung und Material Compliance Manager fokussiert auf strategische Steuerung, Prozesse und Verantwortung. Die Stufen bauen fachlich aufeinander auf und können mit einer TÜV Rheinland geprüften Qualifikation (PersCert TÜV) abgeschlossen werden.

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Produktentwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit, Regulatory Affairs und Product Compliance.
Grundkenntnisse zu Produkten, Materialien oder regulatorischen Anforderungen sind hilfreich, jedoch ist unser dreistufiger Lehrgang auch für Einsteiger geeignet. Mehr Informationen finden Sie hier.

Eine Weiterbildung vermittelt das notwendige Fachwissen, um gesetzliche und kundenspezifische Material-Compliance-Anforderungen sicher zu bewerten und umzusetzen.

Sie hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Prozesse und Lieferantendaten besser zu steuern und die Zusammenarbeit mit Kunden und internen Fachbereichen zu verbessern. Gleichzeitig stärkt eine anerkannte Qualifikation die berufliche Kompetenz im Bereich Material Compliance.

Zu den Inhalten unseres Lehrgangs gehören u.a. REACH, RoHS, SCIP, PFAS, POPs, Lieferantenmanagement, Materialdeklarationen, Compliance-Prozesse und aktuelle regulatorische Entwicklungen.

Consulting & Service

imds professional unterstützt Unternehmen entlang des gesamten IMDS-Prozesses. Dazu gehören unter anderem die Registrierung und Administration, Beschaffung und Prüfung von Lieferantendaten, Erstellung und Korrektur von IMDS-Datenblättern, Analyse von Ablehnungsgründen, Berücksichtigung kundenspezifischer Anforderungen sowie die Kommunikation entlang der Lieferkette.

Darüber hinaus unterstützen wir bei der Bewertung der Datenqualität, regulatorischen Fragestellungen sowie der Optimierung und Standardisierung interner IMDS-Prozesse. Je nach Bedarf übernehmen wir einzelne Aufgaben, komplette Arbeitspakete oder unterstützen Ihr Team langfristig als externe IMDS-Experten.

Ja. Wir prüfen bestehende IMDS-Datensätze auf Vollständigkeit, Plausibilität, OEM-spezifische und regulatorische Anforderungen. Dabei identifizieren wir potenzielle Fehlerquellen, bewerten die Datenqualität und prüfen die enthaltenen Stoff- und Materialinformationen unter anderem im Hinblick auf GADSL, REACH, SVHC und weitere relevante Stoffbeschränkungen.

Sie erhalten konkrete Empfehlungen zur Optimierung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Korrektur und erneute Einreichung der Datensätze. Falls zur Absicherung der Materialzusammensetzung eine Laboranalyse erforderlich ist, stellen wir bei Bedarf den Kontakt zu unserem Partner, dem VDE-Institut, her.

Ja. Wir unterstützen bei der Bewertung regulatorischer Anforderungen, der Analyse von Stoffdaten sowie der Bearbeitung von REACH-, PFAS- und SCIP-Anforderungen. Dazu gehören unter anderem SVHC-Bewertungen, Lieferantenanfragen, SCIP-Meldungen und die Vorbereitung von Kunden- und Behördenauskünften.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Analyse der neuen PPWR-Anforderungen und deren Auswirkungen auf Produkte und Verpackungen. Dazu gehören die Ermittlung erforderlicher Daten, die Bewertung von Verpackungen, die Entwicklung geeigneter Prozesse sowie die Vorbereitung auf künftige Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Wir unterstützen bei Lieferantenabfragen, der Auswertung von CMRT- und EMRT-Daten sowie bei der Einführung effizienter Due-Diligence-Prozesse. Darüber hinaus helfen wir bei Kundenanfragen, Risikobewertungen und der Dokumentation von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette.
Externe Unterstützung ist besonders dann sinnvoll, wenn neue gesetzliche Anforderungen umgesetzt werden müssen, interne Ressourcen fehlen oder spezielles Fachwissen benötigt wird. Viele Unternehmen nutzen externe Experten auch zur temporären Entlastung bei Projekten, Audits oder erhöhtem Anfragevolumen.

Ein Compliance-Service reduziert den internen Aufwand, schafft zusätzliche Sicherheit bei regulatorischen Anforderungen und sorgt dafür, dass aktuelle Entwicklungen frühzeitig berücksichtigt werden. Unternehmen profitieren von spezialisiertem Fachwissen, klaren Prozessen und einer schnelleren Bearbeitung von Kunden-, Lieferanten- und Behördenanfragen.

Auch bei Urlaubsvertretung, Krankheit, personellen Engpässen, Auftragsspitzen oder fehlendem internem Spezialwissen kann ein externer Compliance-Service gezielt unterstützen und die kontinuierliche Bearbeitung sicherstellen.