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SCIP
Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) steht vor einer grundlegenden Änderung: Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2025 ein umfassendes Vereinfachungspaket im Umweltrecht vorgestellt. Darin enthalten ist ein formeller Gesetzesvorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie, der ausdrücklich die Aufhebung der SCIP-Datenbank und der zugehörigen Meldepflicht vorsieht.
Was ist die SCIP-Datenbank und warum ist sie wichtig?
Die SCIP-Datenbank wurde 2021 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingeführt. Sie dient Unternehmen dazu, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen zu melden. Diese Pflicht ergibt sich aus der aktuellen Abfallrahmenrichtlinie (kurz WFD). Ziel war es, Transparenz entlang der Lieferkette zu schaffen sowie Verbraucher und Recyclingbetriebe vor gefährlichen Stoffen zu schützen.
Was schlägt die EU-Kommission vor?
Konkret soll Artikel 9 der Richtlinie 2008/98/EG (Waste Framework Directive) so geändert werden, dass die Verpflichtung zur SCIP-Meldung entfällt. Die Kommission reagiert damit auf anhaltende Kritik, dass die SCIP-Pflicht hohen bürokratischen Aufwand verursacht und nur begrenzten praktischen Nutzen bringt.
Der Vorschlag ist Teil eines „Omnibus“-Gesetzespakets zur Reduzierung administrativer Lasten in verschiedenen Bereichen. Die EU-Generaldirektion Umwelt veröffentlichte dazu mehrere Dokumente (u. a. COM(2025) 980 bis 986), die die geplanten Rechtsänderungen detailliert darlegen.
Offizielle Kommunikation und aktueller Status
Zeitgleich zur Vorstellung des Pakets hat die Kommission eine Pressemitteilung sowie die Mitteilung „Simplifying for sustainable competitiveness“ veröffentlicht. Darin wird klar kommuniziert: Die SCIP-Meldepflicht soll gestrichen werden, um Unternehmen zu entlasten.
Wichtig: Noch handelt es sich um einen Vorschlag. Erst nach Verabschiedung durch Parlament und Rat tritt die Änderung in Kraft und wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin müssen Unternehmen weiterhin SCIP-Meldungen einreichen.
Warum die Abschaffung?
Die Kommission begründet den Schritt mit „unverhältnismäßig hohen Compliance-Kosten“ und geringer Nutzung durch die vorgesehenen Zielgruppen (z. B. Entsorger und Recycler). Zudem habe die Datenbank vielfach Doppelarbeit erzeugt, da ähnliche Informationspflichten bereits unter REACH (Artikel 33) bestehen.
Was kommt stattdessen?
Anstelle der SCIP-Datenbank sollen künftig moderne digitale Lösungen treten:
- Digitaler Produktpass für Erzeugnisse
- One Substance One Assessment – ein einheitliches Bewertungsportal für Chemikalien
Diese Ansätze sollen die bisher in SCIP gemeldeten Informationen integrieren und entlang der Lieferkette verfügbar machen – ohne separate Meldungen an ein spezielles Register.
Übergangsregelung
Eine lange Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die SCIP-Meldepflicht gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie und endet dann sofort. Die ECHA wird die bis dahin gespeicherten Daten weiter vorhalten, aber keine neuen Meldungen mehr annehmen. Unternehmen müssen also kurzfristig weiterhin melden, können aber mittelfristig – voraussichtlich in den nächsten 1–2 Jahren – mit einer vollständigen Entlastung rechnen.
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