Das CDX berücksichtigt Verbot und Einschränkungen für Dechlorane Plus

CDX

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1930 vom 25.09.2025 wurden Dechlorane Plus und seine Isomere in Anhang I der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 aufgenommen. Das Compliance Data eXchange (CDX) wurde im Oktober aktualisiert, um die neuesten regulatorischen Änderungen zu berücksichtigen.
 
Dechlorane Plus ist ein chloriertes Flammschutzmittel (CAS-Nr. 13560-89-9), das unter anderem in Elektronik (Kabelummantelungen, Monitore, TV-Stecker), Automobilkunststoffen, Baustoffen (Dachmaterialien) und Industrieanlagen verwendet wird. Es gilt wegen seiner langlebigen, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften als persistenter organischer Schadstoff. Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Nutzung sind nun in der EU verboten, es gelten aber Ausnahmen etwa für die Luft- und Raumfahrt sowie medizinische Geräte.
 
CDX-Nutzer sollten ihr Produktportfolio prüfen, Lieferanten um aktualisierte Materialdeklarationen bitten, interne Compliance-Prozesse anpassen, Alternativmaterialien planen und regulatorische Updates bis 2028 beobachten.
 
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