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PPWR
Die Europäische Union arbeitet derzeit an einem delegierten Rechtsakt, der Ausnahmen von bestimmten Wiederverwendungspflichten für Kunststofffolien und Umreifungsbänder im Rahmen der neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) schaffen soll.
Diese Verordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft trat, setzt ambitionierte Ziele für eine nachhaltigere Verpackungswirtschaft in der EU. Sie sieht u. a. vor, dass Wirtschaftsakteure ab dem 1. Januar 2030 einen Mindestanteil wiederverwendbarer Verpackungen erreichen müssen. Dazu gehören auch Transport- und Verkaufsverpackungen wie Paletten, Kisten, Container sowie Kunststofffolien und Umreifungsbänder, die dazu dienen, Waren während des Transports zu sichern und zu stabilisieren.
Da die ursprünglichen Wiederverwendungsanforderungen – insbesondere eine 100 %-Pflicht für wiederverwendbare Folien und Bänder innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Unternehmen im gleichen Mitgliedstaat – aus Sicht vieler Wirtschaftsakteure technisch und wirtschaftlich schwer umsetzbar wären, hat die Europäische Kommission einen Delegierten Rechtsakt vorgeschlagen. Dieser soll bestimmten Unternehmen Ausnahmen von diesen strikten Wiederverwendungspflichten ermöglichen. Hintergrund sind Analysen und Rückmeldungen von Interessengruppen, wonach die vollständige Umstellung auf ausschließlich wiederverwendbare Folien und Bänder zu unverhältnismäßig hohen Anpassungskosten führen könnte.
Der vorgeschlagene Rechtsakt wurde im Rahmen des EU-besseren Regelsetzungsverfahrens zur öffentlichen Konsultation gestellt (laufende Initiative 14550), und interessierte Akteure sowie Verbände konnten bis Anfang Januar 2026 Stellungnahmen abgeben.
Konkret würde der Rechtsakt Folie- und Bandverwendungen bei der Sicherung von Paletten und vergleichbaren Transportverpackungen von der strengen 100 %-Wiederverwendungspflicht ausnehmen, ohne jedoch die allgemeinen Ziele der Verordnung für wiederverwendbare Verpackungen zu ändern. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Unternehmen ihre Gesamtziele für wiederverwendbare Verpackungen weiterhin erreichen können, ohne dabei unverhältnismäßig in ihre logistischen Abläufe eingreifen zu müssen.
Zusammengefasst trägt diese Initiative dazu bei, ökologische Zielvorgaben mit praktischer Umsetzbarkeit in Einklang zu bringen: Sie schafft für bestimmte häufig genutzte Kunststoffverpackungskomponenten pragmatische Ausnahme-Regelungen, während die Grundausrichtung der EU-Verpackungsverordnung auf weniger Abfall, mehr Wiederverwendung und Recycling weiterhin verfolgt wird.
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