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REACH
Seitdem im Januar 2023 Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylstoffe (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben, ist einiges passiert. Nun wurde der aktuelle Stand des Verfahrens veröffentlicht.
So wurden und werden die mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Kommentare von interessierten Dritten ausgewertet, die während der sechsmonatigen Konsultationsphase eingegangen sind. Beteiligt sind die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für die sozioökonomische Analyse (SEAC), die im Laufe des Jahres 2025 eine Stellungnahme ausarbeiten wollen. Im Anschluss wird es wieder eine Konsultationsphase geben.
Neben einer allgemeinen Gefahrenbewertung von PFAS werden verschiedene Sektoren mit ihren jeweiligen Besonderheiten und der unterschiedlichen Art der Verwendungen, der Risiken und der jeweiligen Beschränkungsoptionen betrachtet. Ziel des Beschränkungsdossiers ist, PFAS dort zu ersetzen, wo dies bereits heute möglich ist oder in absehbarer Zukunft möglich sein wird. Allerdings müssen bei einem Verbot auch mögliche unverhältnismäßig sozioökonomische Auswirkungen berücksichtigt werden. Daher werden neben den beiden Optionen, die ursprünglich gefordert wurden (vollständiges Verbot oder Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen), weitere Beschränkungsmöglichkeiten geprüft. Letzteres gilt etwa für die Verwendung von PFAS in bestimmten industriellen Anwendungen wie z. B. Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseuren. Entscheiden über die finale Regulierungsvorschrift wird letztlich die Europäische Kommission in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten.
Hier finden Sie die Meldung der ECHA.
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