Altfahrzeugrichtlinie der EU (ELV) wird überarbeitet

IMDS

Im Juli hat die EU-Kommission eine neue  Richtlinie für Altfahrzeuge vorgeschlagen. Diese würde die bisherige Altfahrzeugrichtlinie (Richtlinie 2000/53/EG) und die Richtlinie 2005/64/EG über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zusammenführen und ersetzen. Im Einklang mit dem europäischen Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft werden weitere Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Fahrzeugen gemacht.

Folgende Punkte sind neu:

  • Das Design von Fahrzeugen soll dahingehend verbessert werden, dass das Entfernen von Materialien, Teilen und Komponenten für die Wiederverwendung und das Recycling erleichtert wird.
  • Mindestens 25 % des für den Bau eines Fahrzeugs verwendeten Kunststoffs soll aus Recycling stammen (davon 25 % aus recycelten Altfahrzeugen).
  • Mehr und hochwertigere Rohstoffe wie CRMs, Kunststoffen, Stahl und Aluminium sollen rückgewonnen werden.
  • Die Hersteller sollen finanziell für Altfahrzeuge verantwortlich gemacht werden.
  • Die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen, die nicht straßentauglich sind, soll verboten werden.
  • Die neue Richtlinie deckt mehr Fahrzeuge ab und erweitert die EU-Vorschriften schrittweise um neue Kategorien wie Motorräder, Lastkraftwagen und Busse.

Hier finden Sie weitere Informationen und den Vorschlag der EU-Kommission im Wortlaut (auf Englisch).

Bis zum 1. Dezember 2023 können Rückmeldungen an die EU-Kommission zu ihrem Vorschlag gegeben werden. Diese werden gesammelt und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, damit sie in die legislative Debatte einfließen können. Folgen Sie dazu diesem Link.

Sobald ein neues Gesetz in Kraft ist, erfahren Sie es natürlich hier und in unseren Schulungen.

Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine.

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