Blog
EUDR
Das Europäische Parlament hat am 17. Dezember 2025 wichtige Änderungen am EU-Entwaldungsgesetz (kurz EUDR) beschlossen. Ziel: Wälder schützen, aber gleichzeitig die Lieferketten für Unternehmen praktikabler gestalten. Die Anpassungen bringen längere Übergangsfristen, vereinfachte Nachweispflichten und Entlastungen für kleine Betriebe.
Was ist das EU-Entwaldungsgesetz?
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte wie Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Holz und Rindfleisch nicht aus Gebieten stammen, die nach 2020 entwaldet wurden. Damit will die EU den globalen Waldschutz stärken und die CO₂-Emissionen senken.
Neue Fristen für Unternehmen
- Große Marktteilnehmer und Händler: Umsetzung ab 30. Dezember 2026
- Kleine Unternehmen: verlängerte Frist bis 30. Juni 2027
Diese Anpassung soll vor allem KMU vor übermäßiger Bürokratie schützen.
Vereinfachte Rückverfolgbarkeit
Die EU plant eine einheitliche IT-Lösung für Nachweis- und Berichtspflichten. Das bedeutet:
- Weniger Doppelarbeit
- Schnellere Prozesse
- Einheitliche Standards innerhalb der EU
Erleichterungen für kleine Erzeuger
- Einmalige, vereinfachte Erklärung statt komplexer Dokumentation
- Sorgfaltspflicht nur für Unternehmen, die Produkte erstmals in die EU einführen
Das entlastet insbesondere Landwirte und Forstbetriebe.
Ausnahmen für Druckerzeugnisse
Gedruckte Produkte wie Bücher, Zeitungen und Magazine sind komplett ausgenommen. Damit reagiert die EU auf Forderungen der Medienbranche.
Monitoring und Berichtspflicht
Bis 30. April 2026 muss die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, der die Wirksamkeit der Vereinfachungen und die Auswirkungen auf kleine Unternehmen bewertet.
Nächste Schritte
Der Beschluss muss noch vom Rat der EU bestätigt und bis Ende 2025 im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung
Vereinbaren Sie einfach einen Termin für einen kostenfreien Bedarfs-Check.