Aus aktuellem Anlass: Cadmium-Verdacht bei VW und Streetscooter

IMDS, Allgemein

Die europäische Altfahrzeugrichtlinie (ELV) und die deutsche Altfahrzeugverordnung sowie weitere Regelungen wie REACH und RoHS schreiben vor, welche Stoffe in Autos verbaut werden dürfen oder verboten sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt auf Grundlage vorhandener Datenblätter die Typenzulassung. Wie wichtig vollständige und korrekte Angaben sind, zeigen die aktuellen Fälle von VW und Streetscooter.

In Elektrofahrzeugen dieser beiden Hersteller wurde Cadmium in einem Hochvoltladegerät entdeckt. Hier entscheidet das KBA, ob es einen Rückruf anordnet. Denn Cadmium ist  – seit der Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge vom 15. November 2017 – nur noch in Batterien als Ersatzteile für vor dem 31. Dezember 2008 in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge zugelassen.

Das betroffene Ladegerät ist zwar im Fahrzeug fest verbaut und daher für die Fahrer ungefährlich, bei der Entsorgung kann es aber problematisch werden. In den Materialdatenblättern des Lieferanten sei das Cadmium nicht aufgeführt gewesen, VW habe es bei Werkstoffanalysen festgestellt, heißt es in den Medien. Da VW eine „potentielle Nicht-Konformität mit der europäischen Altfahrzeuggesetzgebung“ befürchtet, hat der Konzern den Vorfall selbst beim Kraftfahrtbundesamt gemeldet. Das gleiche Ladegerät soll auch im Streetscooter verbaut worden sein.

An diesen Fällen zeigt sich deutlich, dass die Prüfung und Akzeptanz der Materialdatenblätter von Lieferanten nicht wichtig genug eingeschätzt werden kann. Aber noch wichtiger ist die korrekte Berichterstattung durch den Zulieferer selbst. Denn sowohl VW als auch Streetscooter berufen sich darauf, die gesetzlichen Vorgaben eingehalten zu haben, aber der Zulieferer falsche Angaben gemacht habe.

Bei der Berichterstattung der verwendeten Materialien über die gesamte Lieferkette hinweg hilft das IMDS (Internationales MaterialDatenSystem). Allein aus rechtlicher Sicht müssen die Daten im IMDS verlässlich sein. Wer falsche oder fehlende Daten eingibt, haftet letztlich, wenn es beispielsweise zu Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben kommt. Bei Verdacht einer Nichteinhaltung empfiehlt sich eine genaue Datenprüfung oder sogar eine stichprobenartige Analyse. Nur so lässt sich verhindern, selbst falsche oder fehlende Materialdaten an seine Kunden weiterzugeben und dafür haftbar gemacht zu werden.

Wenn Sie Unterstützung beispielsweise beim Aufbau einer lückenlosen Materialdatendokumentation sowie bei der Datenprüfung benötigen oder eine Werkstoffanalyse durchführen möchten, sprechen Sie uns gern an. Mit unseren IMDS-Experten und Partnern wie dem VDE oder dem Fraunhofer IWKS garantieren wir Ihnen höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Mehr dazu lesen Sie im Service-Bereich oder fragen Sie uns hier direkt an.