China will gefährliche Substanzen kontrollieren und verbieten

REACH

In China gelten bald strengere Vorschriften was die Herstellung und Verbreitung von chemischen Substanzen betrifft. Das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) hat kürzlich den Entwurf des 14. Fünfjahresplans (2021-2025) für die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Vision 2035 der Volksrepublik China veröffentlicht. Ziel sei es, bis 2025 ein solides System für die Behandlung neuer Schadstoffe aufzubauen und eine Reihe neuer, besonders besorgniserregender Schadstoffe sowohl im Inland als auch im Ausland zu kontrollieren bzw. zu verbieten.

Im Anhang des Planentwurfs werden zunächst 28 chemische Substanzen aufgeführt, die vorrangig behandelt werde sollen. Darunter beispielsweise Hexabromcyclododecan (HBCD), das bereits ab 26. Dezember 2021 verboten werden soll. Das Verbot gilt sowohl für die Herstellung als auch für die Verwendung sowie die Ein- und Ausfuhr. Die Liste wird allerdings regelmäßig aktualisiert, um auch folgende Stoffe zu erfassen:

  • Umwelthormone (EDC) und antibiotikaähnliche Stoffe, die sowohl im Inland als auch im Ausland Anlass zu großer Sorge geben,
  • chemische Stoffe, die in der Liste des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) aufgeführt sind,
  • Schadstoffe, die in der Liste der giftigen und gefährlichen Luftschadstoffe und der Liste der giftigen und gefährlichen Wasserschadstoffe usw. aufgeführt sind und deren Umweltrisiken mit den bestehenden Maßnahmen nicht wirksam kontrolliert werden können.

Es werden sechs Maßnahmen aufgeführt, um die mit diesen gefährlichen Substanzen einhergehenden Risiken bis 2035 unter Kontrolle zu bringen:

  • Optimierung der Vorschriften und Schaffung eines soliden Systems für die Behandlung neuer Schadstoffe
  • Durchführung von Untersuchungen und Bewertungen der Umweltrisiken neuer Schadstoffe
  • Verstärkung des Managements der Quellenkontrolle für neue Schadstoffe
  • Verringerung der Emission neuer Schadstoffe
  • Kontinuierliche Verringerung der Umweltrisiken neuer Schadstoffe
  • Verstärkung der Überwachung und technischen Unterstützung

Aktuell werden daher zahlreiche Vorschriften und Normen überarbeitet bzw. neu formuliert, unter anderem die Verordnung über das Umweltmanagement toxischer und gefährlicher chemischer Stoffe, das Umweltschutzgesetz sowie das Gesetz zum Schutz der Meeresumwelt.

Die nächsten Schritte sind wie folgt definiert:

  • Bis 2022 soll der Bewertungsplan für die erste Gruppe prioritärer chemischer Stoffe veröffentlicht werden. Er wird dynamisch aktualisiert werden, und wie geplant wird das MEE die Umweltverträglichkeitsprüfung von 5-10 chemischen Stoffen pro Jahr abschließen.
  • Bis 2023 soll die erste Untersuchungsrunde zu den grundlegenden Informationen über die auf dem Markt befindlichen chemischen Stoffe abgeschlossen sein, ebenso wie die Untersuchung der ersten Charge prioritär zu bewertenden chemischen Stoffen.
  • Bis 2025 soll ein vorläufiges Überwachungssystem für die Umweltuntersuchung neuer Schadstoffe eingerichtet werden.

Für Unternehmen bedeutet der Plan, dass es härtere Strafen bei Verstößen gegen die Regelungen geben wird. Zudem sollen strengere Maßnahmen ergriffen werden, um den Import/Export und die Verwendung einiger gefährlicher Chemikalien einzuschränken und zu unterbinden. Beispielsweise wird die Registrierung oder die Erteilung von Produktionslizenzen für Produkte mit verbotenen und eingeschränkten chemischen Substanzen, die im Katalog für die Umstrukturierung der Industrie aufgeführt sind, eingeschränkt.

Bisher konnten Unternehmen ihre Produkte oftmals in China herstellen lassen, wenn beispielsweise die EU bestimmte Stoffe verbietet (REACH-Zulassung Anhang XIV). Die Produkte konnten dann aber als Erzeugnisse in die EU importiert werden. Wenn jetzt China diese Stoffe ebenfalls verbietet, heißt das, dass die Produkte auch dort nicht mehr hergestellt werden dürfen.