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IMDS
Am 9. September hat das EU-Parlament die Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft angenommen, die den Lebenszyklus eines Fahrzeugs vom Entwurf bis zur endgültigen Behandlung am Ende seiner Lebensdauer abdecken.
Ziele der neuen Regelungen
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Reduzierung der Umweltauswirkungen durch Herstellung und Entsorgung von Fahrzeugen.
- Stärkung der Recyclingindustrie: Verbesserung der Nachhaltigkeit und Ressourcensicherheit in Europa.
Wichtige Maßnahmen
Design und Materialeinsatz
- Fahrzeuge sollen so konstruiert werden, dass Bauteile leicht entfernt und wiederverwendet oder recycelt werden können.
- Innerhalb von 6 Jahren müssen neue Fahrzeugtypen mindestens 20 % recycelten Kunststoff enthalten.
- Innerhalb von 10 Jahren soll dieser Anteil auf mindestens 25 % steigen – vorausgesetzt, recycelter Kunststoff ist ausreichend und preislich vertretbar verfügbar.
- Die EU-Kommission soll zudem Ziele für recycelten Stahl und Aluminium festlegen.
Herstellerverantwortung
- Drei Jahre nach Inkrafttreten müssen Hersteller die Kosten für Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen übernehmen.
- Es wird eine klare Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen eingeführt.
- Exportverbot für Fahrzeuge, die als Altfahrzeuge gelten.
Ausnahmen
- Spezialfahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettung, Militär) sowie historische Fahrzeuge sind von den Regelungen ausgenommen.
Hintergrund
- Jährlich erreichen rund 6,5 Millionen Fahrzeuge in der EU das Ende ihrer Lebensdauer.
- Der Automobilsektor ist einer der ressourcenintensivsten Industriezweige in Europa.
- Die neuen Vorschriften sind Teil des Europäischen Green Deals und der Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Nächste Schritte
Da der Rat seine Position bereits festgelegt hat, beginnen nun die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat.
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