Die Ökodesign-Verordnung – Nachhaltige Produkte für Europa
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Ökodesign-Verordnung – Nachhaltige Produkte für Europa
Ein umfassender Rahmen statt Einzelvorgaben
Die Ökodesign-Verordnung ist bewusst als Rahmenwerk konzipiert. Sie definiert die Ziele und Prinzipien für nachhaltige Produktgestaltung, ohne sofort produktspezifische Details festzulegen. Diese Details werden in späteren Rechtsakten für einzelne Produktgruppen geregelt.
Lebenszyklus-Ansatz
Die Verordnung verpflichtet dazu, den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu berücksichtigen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Unternehmen müssen künftig bei der Entwicklung darauf achten, wie Materialien eingesetzt werden, wie lange ein Produkt hält und wie es recycelt werden kann.
Digitaler Produktpass
Ein zentrales Element ist der digitale Produktpass, der für viele Produktgruppen verpflichtend wird. Er enthält Informationen zu Energieeffizienz, CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit und Ersatzteilen. Damit wird Transparenz geschaffen – für Verbraucher*innen, Unternehmen und Behörden.
Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte
Die Verordnung sieht vor, dass bestimmte Konsumgüter ab 2026 nicht mehr vernichtet werden dürfen. Dies betrifft vor allem Kleidung und Elektronik. Ziel ist es, Ressourcenverschwendung zu vermeiden und die Wiederverwendung zu fördern.
Fokus auf Reparierbarkeit und Langlebigkeit
Die zukünftigen produktspezifischen Vorgaben werden sicherstellen, dass Produkte einfacher repariert und länger genutzt werden können. Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen und Konstruktionen so gestalten, dass Reparaturen ohne Spezialwerkzeuge möglich sind.
Die ersten konkreten Anforderungen werden in delegierten Rechtsakten festgelegt. Schwerpunkte sind:
- Textilien und Schuhe: Hohe Umweltbelastung durch Produktion und Entsorgung (erste Delegierte Rechtsakte für 2027 erwartet).
- Möbel: Förderung von Recycling und langlebigen Materialien.
- Metalle wie Eisen, Stahl und Aluminium: Ressourcenschonende Herstellung und Wiederverwertung (erste Delegierte Rechtsakte für 2026 bzw. 2028 erwartet).
- Chemikalien und Reinigungsmittel: Reduzierung schädlicher Inhaltsstoffe.
Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung bietet Chancen:
- Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Produkte
- Zugang zu neuen Märkten mit hohen Umweltstandards
- Vertrauen bei Kund*innen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen
| VERORDNUNG (EU) 2024/1781 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte | Link |
| Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit: Ökodesign-Verordnung | Link |
| Umweltbundesamt: Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft | Link |

Dienstleistungen rund um die Ökodesign-Verordnung
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