Informationen und Services zur Ökodesign-VO

Ökodesign-Verordnung – Nachhaltige Produkte für Europa

Die am 18. Juli 2024 in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung (kurz ESPR für Ecodesign for Sustainable Products Regulation) ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und schafft einen Rechtsrahmen, um Produkte in der EU nachhaltiger zu gestalten. Wichtig: Die Verordnung selbst macht keine direkten Vorgaben für einzelne Produkte, sondern legt die Grundlage für spezifische Durchführungs- und delegierte Rechtsakte, die konkrete Anforderungen definieren. Beispiele für solche Folge-Verordnungen sind die Batterie-Verordnung oder zukünftige Regelungen für Textilien und Möbel.

Ein umfassender Rahmen statt Einzelvorgaben

Die Ökodesign-Verordnung ist bewusst als Rahmenwerk konzipiert. Sie definiert die Ziele und Prinzipien für nachhaltige Produktgestaltung, ohne sofort produktspezifische Details festzulegen. Diese Details werden in späteren Rechtsakten für einzelne Produktgruppen geregelt.

Lebenszyklus-Ansatz

Die Verordnung verpflichtet dazu, den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu berücksichtigen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Unternehmen müssen künftig bei der Entwicklung darauf achten, wie Materialien eingesetzt werden, wie lange ein Produkt hält und wie es recycelt werden kann.

Digitaler Produktpass

Ein zentrales Element ist der digitale Produktpass, der für viele Produktgruppen verpflichtend wird. Er enthält Informationen zu Energieeffizienz, CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit und Ersatzteilen. Damit wird Transparenz geschaffen – für Verbraucher*innen, Unternehmen und Behörden.

Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte

Die Verordnung sieht vor, dass bestimmte Konsumgüter ab 2026 nicht mehr vernichtet werden dürfen. Dies betrifft vor allem Kleidung und Elektronik. Ziel ist es, Ressourcenverschwendung zu vermeiden und die Wiederverwendung zu fördern.

Fokus auf Reparierbarkeit und Langlebigkeit

Die zukünftigen produktspezifischen Vorgaben werden sicherstellen, dass Produkte einfacher repariert und länger genutzt werden können. Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen und Konstruktionen so gestalten, dass Reparaturen ohne Spezialwerkzeuge möglich sind.

Die Ökodesign-Verordnung ist ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und die Ressourceneffizienz. Sie unterstützt die Kreislaufwirtschaft, reduziert den ökologischen Fußabdruck von Produkten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Verbraucher*innen profitieren von langlebigen, reparierbaren und transparenten Produkten.

Die ersten konkreten Anforderungen werden in delegierten Rechtsakten festgelegt. Schwerpunkte sind:

  • Textilien und Schuhe: Hohe Umweltbelastung durch Produktion und Entsorgung (erste Delegierte Rechtsakte für 2027 erwartet).
  • Möbel: Förderung von Recycling und langlebigen Materialien.
  • Metalle wie Eisen, Stahl und Aluminium: Ressourcenschonende Herstellung und Wiederverwertung (erste Delegierte Rechtsakte für 2026 bzw. 2028 erwartet).
  • Chemikalien und Reinigungsmittel: Reduzierung schädlicher Inhaltsstoffe.

Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung bietet Chancen:

  • Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Produkte
  • Zugang zu neuen Märkten mit hohen Umweltstandards
  • Vertrauen bei Kund*innen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen

 

VERORDNUNG (EU) 2024/1781 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige ProdukteLink
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit: Ökodesign-VerordnungLink
Umweltbundesamt: Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in KraftLink
RoHS-Richtlinie, CDX-Fachinformationen, CAMDS-Fachinformationen

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