ECHA startet Berichtspflicht für Mikroplastik-Emissionen

REACH

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist bereit, Berichte über Mikroplastik-Emissionen entgegenzunehmen. Diese neue Verpflichtung basiert auf der REACH-Verordnung (Anhang XVII, Eintrag 78) und soll die Freisetzung von synthetischen Polymer-Mikropartikeln (SPM) in die Umwelt deutlich reduzieren.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Hersteller, industrielle Anwender und Lieferanten von Polymeren, die als Mikroplastik gelten, müssen künftig ihre geschätzten jährlichen Emissionen melden. Betroffen sind insbesondere feste Polymere, die sich in der Umwelt anreichern und nicht biologisch abbaubar sind.

Wichtige Fristen im Überblick

  • Ab 2026: Berichtspflicht für Hersteller und industrielle Anwender von SPM (z. B. Pellets, Pulver).
  • Ab 2027: Berichtspflicht für alle weiteren Hersteller und Lieferanten von Produkten mit Mikroplastik.

Die Berichte müssen jährlich bis zum 31. Mai über das REACH-IT-System eingereicht werden. Grundlage ist die Erstellung der Daten in IUCLID 6.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

  • Polymeridentität und Verwendung
  • Standortinformationen
  • Ausnahmeregelungen
  • Geschätzte jährliche Emissionen in die Umwelt

Alle Daten werden vertraulich behandelt und dienen der Überwachung der Wirksamkeit der neuen Beschränkung.

Warum ist die Berichtspflicht wichtig?

Die Maßnahme soll die Reduzierung von Mikroplastik in der Umwelt vorantreiben und eine solide Basis für zukünftige Risikomanagemententscheidungen schaffen. Unternehmen sollten jetzt ihre internen Prozesse anpassen, um die erforderlichen Daten rechtzeitig bereitzustellen.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt auf die neue Berichtspflicht vor – informieren Sie sich über IUCLID und REACH-IT.

Hier finden Sie die Meldung der ECHA zu dem Thema.

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