Eine weitere Substanz wurde in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen

REACH

Wie die ECHA heute bekannt gegeben hat, ist die REACH-Kandidatenliste (SVHC) um eine gefährliche Substanz erweitert worden und zwar N-(Hydroxymethyl)acrylamid (CAS-Nr. 924-42-5). Der Grund für die Aufnahme ist, dass diese Substanz Krebs oder genetische Defekte verursachen kann. N-(Hydroxymethyl)acrylamid wird häufig verwendet als Monomer für die Polymerisation, als Fluoralkylacrylat-Copolymer sowie in Farben und Beschichtungen.

Welche Folgen hat die Aufnahme in die Kandidatenliste?

Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit sie diese sicher verwenden können. Die Verbraucher haben das Recht, ihre Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Produzenten von Erzeugnissen müssen der ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme des Stoffes in die Liste mitteilen, ob ihr Erzeugnis N-(Hydroxymethyl)acrylamid enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) müssen Unternehmen die ECHA ebenfalls benachrichtigen, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten. Diese Meldung wird in der SCIP-Datenbank veröffentlicht.

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