EU-Konfliktmineralienverordnung: Liste der betroffenen Länder veröffentlicht

Konfliktmineralien

Seit dem 1. Januar 2021 ist in der EU die Verordnung über die sogenannten Konfliktmineralien in Kraft. Diese besagt, dass Importeure der 3TG (Zinn, Wolfram, Tantal und Gold) sich entlang ihrer Lieferkette verbindlich an Sorgfalts- und Prüfpflichten halten müssen. So soll die Finanzierung von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsgebieten eingedämmt werden. Neben einer den OECD-Leitlinien entsprechenden Lieferkettenpolitik ist für die betroffenen Importeure ein Risikomanagement mit entsprechender Rückverfolgbarkeit notwendig sowie ein Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflicht. Ob die Sorgfaltspflicht eingehalten wird, wird regelmäßig überprüft; in Deutschland übernimmt dies die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR). 

Im Gegensatz zum Vorbild, dem US-amerikanischen Dodd-Frank-Act (DFA) aus dem Jahr 2012, sind die Herkunftsländer in der EU-Verordnung nicht auf eine Region beschränkt. Eingeschlossen sind sämtliche Konflikt- oder Hochrisikogebiete (engl. CAHRAs). Welche das sind, hat nun die Forschungsorganisation RAND Corporation im Auftrag der Europäischen Kommission definiert. Die Liste der betroffenen Regionen wird regelmäßig aktualisiert und ist unter www.cahraslist.net/ zu finden.

Sekundärrohstoffe sind von der Verordnung nicht betroffen. Unternehmen müssen aber nachweisen, dass diese Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen oder recyceltem Material gewonnen wurden. Auch Produkte, die die genannten Stoffe enthalten und in die EU eingeführt werden, fallen nicht unter die Verordnung.

Wenngleich lediglich EU-Importeure (Upstream-Industrie) zu den aufgeführten Maßnahmen verpflichtet sind, wird auch die weiterverarbeitende Industrie (Downstream-Industrie) zur freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen zudem Auskunft geben, woher ihre 3TG-Produkte stammen. Und Zulieferer von US-börsennotierten Unternehmen müssen ihren Kunden ohnehin die Herkunft ihrer Konfliktmineralien offenlegen.

Das Ziel beider gesetzlichen Regelungen ist, den Handel mit Konfliktmineralien besser zu überwachen und auf verantwortungsvolle, konfliktfreie Quellen zu beschränken.

Mit dem Online-Portal Due Diligance Ready! will die EU betroffenen Unternehmen Orientierung bieten und stellt verschiedene Informationen und Leitfäden bereit.

Wir unterstützen Sie gern mit Beratung, Service und Schulungen zu Konfliktmineralien. Sprechen Sie uns einfach an.