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POP-Verordnung
Die EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) wird weiter verschärft. Für Unternehmen bedeutet das: strengere Grenzwerte, neue Stoffe auf der Verbotsliste und zusätzliche Compliance-Anforderungen. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Termine:
1. PFOS-Grenzwerte drastisch gesenkt
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/718 wurden die Grenzwerte für PFOS und verwandte Verbindungen deutlich reduziert:
- PFOS und Salze: von 10 mg/kg auf 0,025 mg/kg
- PFOS-verwandte Verbindungen (Summe): 1 mg/kg
- Die Ausnahme für Chrom(VI)-Galvanik wurde gestrichen.
- Inkrafttreten: 3. Dezember 2025.
2. Neue Stoffe vor Aufnahme in Anhang I
Folgende Substanzen stehen kurz vor der Aufnahme:
- Chlorpyrifos
- MCCPs (Medium-Chain Chlorinated Paraffins)
- C9–C21 PFCAs
- Die öffentliche Konsultation lief bis 19. Dezember 2025, Inkrafttreten wird für Q2 2026 erwartet.
3. Ergänzungen aus 2025
- Dechlorane Plus: seit Oktober 2025 in Anhang I, mit gestuften UTC-Grenzwerten (1.000 mg/kg bis April 2028, danach 1 mg/kg) und Ausnahmen für bestimmte Branchen.
- UV-328: seit August 2025 gelistet, Grenzwerte werden schrittweise bis 2029 auf 1 mg/kg gesenkt.
4. Auswirkungen auf Unternehmen
- Compliance-Prozesse aktualisieren: neue Grenzwerte und Stofflisten berücksichtigen.
- Lieferketten prüfen: PFOS, Dechlorane Plus, UV-328 und potenziell neue POP identifizieren.
- An Konsultationen teilnehmen: Einfluss auf zukünftige Regelungen sichern.
- CDX/Materialdatenbanken updaten: geänderte Anforderungen integrieren.
Fazit: Jetzt handeln!
Die POP-Verordnung bleibt dynamisch. Wer rechtzeitig reagiert, vermeidet Risiken und sichert die Lieferfähigkeit.
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