EU verschärft Regeln für Quecksilber-Produkte

Quecksilber

Die Europäische Kommission setzt ein klares Zeichen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz: Mit einer neuen delegierten Verordnung wird die bestehende Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 angepasst. Damit folgt die EU den internationalen Vorgaben des Minamata-Übereinkommens, das den weltweiten Ausstieg aus quecksilberhaltigen Produkten vorsieht.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 31. Dezember 2025 gilt ein Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot für:

  • Höchstpräzisions-Kapazitäts- und -Verlustfaktor-Messbrücken
  • Hochfrequenz-Schalter und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten
    mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 20 mg. Ausnahmen gelten nur für Forschung und Entwicklung.

Warum ist das wichtig?

Quecksilber ist hochgiftig und gefährdet sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt. Mit der Anpassung der Verordnung wird ein weiterer Schritt zur vollständigen Eliminierung von Quecksilber in Produkten gemacht – ein Ziel, das die EU bereits seit Jahren verfolgt.

International abgestimmt

Die Änderungen basieren auf den Beschlüssen der Minamata-Konferenz (COP5) und stellen sicher, dass die EU ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erfüllt. Damit bleibt Europa Vorreiter im globalen Kampf gegen gefährliche Chemikalien.


Fazit: Unternehmen, die noch Produkte mit Quecksilber herstellen oder handeln, müssen jetzt handeln. Die neuen Regeln treten kurz nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – Zeit für einen Compliance-Check!

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