Fachinformationen zur POP-Verordnung

Langlebige organische Schadstoffe (POPs) sollen weltweit eingeschränkt werden

Die Stockholm Konvention ist ein internationales Übereinkommen zu langlebigen organischen Schadstoffen (POP)Dies sind beispielsweise Pestizide wie DDT, Industriechemikalien (polychlorierte Biphenyle) sowie unerwünschte Nebenprodukte wie polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane. In der EU wurde die Stockholm Konvention mit der EU-POP-Verordnung umgesetzt, die teils strenger ist. So wurden in der EU auch kurzkettige Chlorparaffine, Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze und weitere mit PFOA verwandte Verbindungen verboten sowie bromierte Diphenylether wie DecaBDE stark eingeschränkt. Unsere Schulungen und Services helfen Ihnen, die geltenden Bestimmungen einzuhalten.

POP ist die Abkürzung für langlebige organische Schadstoffe (englisch: Persistent Organic Pollutants). Dies sind organische chemische Substanzen, die auf Kohlenstoffbasis hergestellt werden. Sie besitzen eine besondere Kombination von physikalischen und chemischen Eigenschaften, sodass sie, wenn sie in der Umwelt freigesetzt werden,

  • für viele Jahre intakt und erhalten bleiben;

  • als Folge natürlicher Prozesse weiträumig in der Umwelt verteilt werden (sogar in der Antarktis tauchen Stoffe auf, die nur in Industrieländern eingesetzt werden);

  • sich im Fettgewebe von Organismen einschließlich des Menschen anreichern und in die Nahrungskette gelangen;

  • für Menschen und Tiere giftig sind.

Das “Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe” trat am 17. Mai 2004 in Kraft. Es baut auf dem schon 1998 beschlossenen POP-Protokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention auf, das am 23. Oktober 2003 in Kraft trat und 16 persistente Stoffe regelt. Bei dem Stockholmer Übereinkommen handelt es sich um ein regionales Abkommen jener Staaten, die in der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, UNECE, organisiert sind. Davon zu unterscheiden ist die spätere so genannte “Stockholm Convention” oder auch “POP-Verordnung”. Sie ist ein international geltendes Übereinkommen, um POPs in der Produktion und Verwendung einzuschränken – zum Schutz der Umwelt, für mehr Arbeitsschutz und für eine Reduktion giftiger Abfälle. Das Abkommen wurde inzwischen von über 150 Staaten unterzeichnet und von mehr als 180 Staaten ratifiziert.

Mit der POP-Verordnung wurden zunächst zwölf Giftstoffe in der Herstellung sowie im Gebrauch eingeschränkt oder verboten: das so genannte “dreckige Dutzend”.

Dazu gehören neun Pestizide (Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen), eine Gruppe von Industriechemikalien (polychlorierte Biphenyle) sowie zwei Gruppen unerwünschter Nebenprodukte (polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane).

Inzwischen wurden weitere zu regulierende POP in das Übereinkommen aufgenommen. Eine vollständige Liste aller im internationalen Übereinkommen regulierten Stoffe können Sie hier einsehen.

Die Schadstoffe werden in drei Kategorien mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt:

Annex A = Eliminierung

Die Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, um die Produktion und die Verwendung der Chemikalien, die unter Anhang A aufgeführt sind, zu vermeiden. Besondere Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt und gelten nur für die Parteien, die dafür registriert sind.

Annex B = Beschränkung

Die Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, um die Herstellung und Verwendung der Chemikalien in Anhang B auf akzeptable Zwecke und/oder spezifische Ausnahmen, die im Anhang aufgeführt sind, zu beschränken.

Annex C = Unbeabsichtigte Produktion (Nebenprodukte)

Die Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, um die unbeabsichtigte Freisetzung der in Anhang C gelisteten Chemikalien zu reduzieren. Das Ziel ist das kontinuierliche Verringern und, wo möglich, Eliminieren.

Im Anhang D der POP-Verordnung werden die Eigenschaften der POPs definiert. Über die Aufnahme neuer Stoffe entscheidet die im Zwei-Jahres-Rhythmus tagende Vertragsstaatenkonferenz der Stockholmer Konvention.

Das internationale Übereinkommen wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG umgesetzt, kurz EU-POP-Verordnung (EU POP VO). Das langfristige Ziel dieser europäischen Verordnung ist – wie auch bei dem internationalen Übereinkommen – der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Die EU-Verordnung geht in Teilen sogar über die internationale Stockholm Convention hinaus. So wurde die Verwendung und das Inverkehrbringen kurzkettiger Chlorparaffine in der Europäischen Union bereits verboten.

Im Jahr 2019 wurde die europäische Verordnung noch einmal verschärft. So gibt es für den Flammhemmer DecaBDE und weitere bromierte Diphenylether einen neuen Grenzwert von 10 mg/kg. Für Gemische gilt seitdem ein Grenzwert von 500 mg/kg für alle BDEs zusammen.

Seit Juli 2020 sind Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze und weitere mit PFOA verwandte Verbindungen in der Europäischen Union verboten (Anhang I der EU-Verordnung 2019/1021). Dies ersetzte die bis dato gültige Beschränkung der PFOA unter Anhang XVII der europäischen Verordnung REACH zu Chemikalien.

Für die Automobilindustrie ist die Regulierung der sogenannten POPs spätestens seit 2014 relevant. Seitdem steht das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) auf der Liste der Stockholm Convention. Seit 2017 fallen auch das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) und kurzkettige Chlorparaffine, die als Weichmacher und Flammschutzmittel genutzt werden, unter die Regulierung.

Zulieferer sind dazu verpflichtet, sich immer in Bezug auf die korrekten Reinstoff-spezifischen Werte in der Global Automotive Declarable Substance List (www.gadsl.org) zu informieren, siehe dazu auch unsere Informationen in den IMDS-Fachinformationen.