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IMDS
Kernpunkte der geplanten Verordnung
1. Kreislaufanforderungen für das Fahrzeugdesign
Fahrzeuge sollen künftig deutlich nachhaltiger konstruiert werden. Dazu gehören:
- Höhere Recyclingfähigkeit
- Mehr recycelte Materialien im Fahrzeug
- Bessere Dokumentation über Materialien und Komponenten
Diese Vorgaben sollen dazu beitragen, die globalen Emissionen zu reduzieren, die durch Produktion, Nutzung und Entsorgung von Fahrzeugen entstehen.
2. Strengere Regeln für Altfahrzeuge
Die Verordnung schafft ein einheitliches Regelwerk, um:
- Betrug beim Handel mit Altfahrzeugen zu reduzieren
- Illegale Exporte einzudämmen
- Eigentumsübertragungen transparenter zu gestalten
Gerade gewerbliche Händler und Online‑Plattformen sollen stärker in die Pflicht genommen werden.
3. Klimaziele der EU als Grundlage
Die Initiative ergänzt zentrale Elemente des Fit‑for‑55‑Pakets und soll helfen, die europäischen Klimaneutralitätsziele zu erreichen. Neben emissionsfreien Antrieben rückt auch die Nachhaltigkeit der Produktion stärker in den Fokus.
4. Anpassung des Rechtsrahmens
Die Verordnung soll:
- Regulation (EU) 2018/858 und 2019/1020 anpassen
- Richtlinie 2000/53/EC und 2005/64/EC aufheben
Damit entsteht ein moderner, vereinheitlichter Rechtsrahmen.
Ausnahme für historische Fahrzeuge
Oldtimer-Fans können aufatmen:
Fahrzeuge von historischem Interesse werden weiterhin ausgenommen.
Sie unterliegen weder Export‑, Eigentumsübertragungs‑ noch Altfahrzeugpflichten – ausdrücklich zum Schutz des kulturellen Erbes Europas.
Wie ist der aktuelle Stand?
Am 25. Februar 2026 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) den finalen Kompromisstext gebilligt – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur endgültigen Verabschiedung der Verordnung.
Im Anschluss verschickte die Ratspräsidentschaft den angenommenen Text offiziell an die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments (IMCO und ENVI). Damit steht fest: Der Rat (über den Coreper) hat seine Position bereits abgestimmt und unterstützt den Kompromiss.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit der Zustimmung durch Coreper startet die Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens:
1. Prüfung und Abstimmung im Europäischen Parlament
Die Ausschüsse IMCO und ENVI beraten nun den finalen Text. Anschließend stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments darüber ab.
2. Formelle Annahme durch den Rat
Nach der Parlamentsabstimmung erfolgt die formelle Verabschiedung im Rat der EU. Da der Kompromiss dort bereits politisch gebilligt wurde, gilt dieser Schritt als Formsache.
3. Veröffentlichung und Inkrafttreten
Nach Zustimmung beider Institutionen:
- Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- Inkrafttreten nach üblicherweise 20 Tagen
- Anwendung nach festgelegten Übergangsfristen