Neues zur geplanten ELV-R

IMDS

Am 3. Juli haben die Ausschüsse für Umweltfragen und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments endgültige Kompromissänderungen für den Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreislaufwirtschaftsanforderungen für die Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen“ vorgelegt. Diese sehen einige Änderungen des ursprünglichen Vorschlags vor.

  • Stärkere Betonung der Kreislaufwirtschaft
    • Abfälle sollen vermieden und Design for Recycling gefördert werden.
  • Erweiterte Herstellerpflichten
    • Hersteller sind für die Rücknahme und die Verwertung verantwortlich.
    • Es soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden.
  • Exportregelungen für Altfahrzeuge
    • Die illegale Entsorgung soll verhindert und die Rückverfolgbarkeit verbessert werden.
  • Datenmanagement und Berichtspflichten
    • Es gibt verbindlichere Vorgaben für die Erhebung und Veröffentlichung von Daten zur Fahrzeugverwertung.
  • Klarstellungen und Definitionen
    • Begriffe wie „End-of-Life Vehicle“, „recyclable material“ und „producer responsibility“ wurden präzisiert oder neu definiert.
  • Änderungen bei den Rezyklatquoten für Kunststoffe
    • Das Gesamtziel wurde auf 20 % recycelten Kunststoffanteil reduziert.
    • Der Anteil aus geschlossenen Kreisläufen wurde auf 15 % gesenkt.

Hier finden Sie die Kompromissvorschläge (auf Englisch).

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