REACH und Pop-Verordnung: Verbot von PFOA seit 4. Juli 2020

REACH

Seit dem 4. Juli 2020 sind PFOA (Perfluoroctansäure), dessen Salze und weitere mit PFOA verwandte Verbindungen in der EU verboten. Dies wurde in Anhang I der EU-Verordnung 2019/1021 (sog. POP-Verordnung) geregelt. Dies ist die europäische Umsetzung der UN Stockholm Konvention und ersetzt die bis dato gültige Beschränkung der PFOA unter Anhang XVII der REACH-Verordnung.

Per Definition sind Zulieferer verpflichtet, sich immer in Bezug auf die korrekten Reinstoff-spezifischen Werte in der Global Automotive Declarable Substance List (www.gadsl.org) zu informieren.

Es wird empfohlen, sämtliche IMDS-Daten entsprechend zu aktualisieren und falls erforderlich sofort mit den Kunden in Kontakt zu treten.