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REACH
Seit dem 4. Juli 2020 sind PFOA (Perfluoroctansäure), dessen Salze und weitere mit PFOA verwandte Verbindungen in der EU verboten. Dies wurde in Anhang I der EU-Verordnung 2019/1021 (sog. POP-Verordnung) geregelt. Dies ist die europäische Umsetzung der UN Stockholm Konvention und ersetzt die bis dato gültige Beschränkung der PFOA unter Anhang XVII der REACH-Verordnung.
Per Definition sind Zulieferer verpflichtet, sich immer in Bezug auf die korrekten Reinstoff-spezifischen Werte in der Global Automotive Declarable Substance List (www.gadsl.org) zu informieren.
Es wird empfohlen, sämtliche IMDS-Daten entsprechend zu aktualisieren und falls erforderlich sofort mit den Kunden in Kontakt zu treten.