RoHS-Ausnahmen für Blei geändert

RoHS

Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 eine neue delegierte Richtlinie veröffentlicht, die die Ausnahmen für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer neu regelt. Ziel ist es, die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) an den technischen Fortschritt anzupassen und gleichzeitig den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.


Was wurde konkret geändert?

1. Neue Struktur der Ausnahmen

  • Die bisherigen Ausnahmen 6a (Stahl), 6b (Aluminium) und 6c (Kupfer) wurden in spezifischere Untereinträge aufgeteilt, um die Anwendungen besser zu differenzieren.
  • Dadurch wird die Rechtsklarheit erhöht und die Zulässigkeit besser nachvollziehbar.

2. Neue Grenzwerte und Bedingungen

  • Stahl:
    • Zwei neue Ausnahmen: 6a-I (für Bearbeitungszwecke) und 6a-II (für stückfeuerverzinkten Stahl).
    • Der Bleigrenzwert für verzinkten Stahl bleibt bei 0,2 %.
  • Aluminium:
    • Neue Ausnahme 6b-III für recycelten Aluminiumschrott, mit einem reduzierten Grenzwert von 0,3 % Blei.
    • Die Ausnahme für Zerspanungszwecke wird nicht verlängert – hier sind Substitutionen inzwischen verfügbar.
  • Kupfer:
    • Die Ausnahme 6c bleibt bestehen, da zuverlässige Alternativen fehlen.
    • Der Grenzwert bleibt bei 4 % Blei.

3. Einheitliche Ablaufdaten

  • Für alle Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten wird ein einheitliches Ablaufdatum festgelegt.
  • Die bisherigen Ausnahmen laufen 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie aus, sofern keine Verlängerung beantragt wird.

4. Einschränkungen für Produkte für die breite Öffentlichkeit

  • Produkte, die von Kindern in den Mund genommen werden könnten, dürfen nur dann unter die Ausnahmen fallen, wenn:
    • die Bleifreisetzung unter 0,05 μg/cm²/h liegt,
    • und die Beschichtung mindestens zwei Jahre lang schützt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Lieferketten prüfen: Welche Materialien sind betroffen?
  • Technische Dokumentation aktualisieren: Neue Grenzwerte und Ausnahmen beachten.
  • Fristen im Blick behalten: Verlängerungsanträge müssen mindestens 18 Monate vor Ablauf gestellt werden.
  • Substitution vorbereiten: Besonders bei Aluminium für Zerspanungszwecke.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Die neue Richtlinie bringt mehr Klarheit, aber auch mehr Verantwortung. Wer frühzeitig reagiert, sichert sich nicht nur die Rechtskonformität, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil durch nachhaltigere Produktgestaltung.

👉 Tipp: Jetzt prüfen, ob Ihre Produkte noch unter die neuen Ausnahmen fallen – und rechtzeitig handeln!

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