ROHS– EU-Richtlinie mit weitreichenden Folgen für die Industrie

ROHS

Zwar ist die Automobilindustrie von dieser Richtlinie nicht unmittelbar betroffen, doch viele Unternehmen liefern auch in den Nicht-Automotive-Bereich. Viele Stoffe, die durch RoHS beschränkt sind, fallen bereits unter andere gesetzliche Regelungen, teilweise etwa Anhang II der ELV (Altfahrzeugrichtlinie) oder REACH. Somit gibt es kaum ein Branche, die nicht von den Stoffbeschänkungen betroffen ist. Es gibt Unterschiede im Umgang mit Ausnahmen und der Berichterstattung.

Was bedeutet RoHS?

RoHS ist eine EU-Richtlinie und die Abkürzung für Restriction of Hazardous Substances. Diese Richtlinie dient dazu, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. Ziel ist es, den Schadstoffgehalt zu reduzieren und somit Mensch und Umwelt zu schützen sowie das Recycling zu verbessern. Die erste RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde mittlerweile mehrfach überarbeitet und seit 2018 gilt RoHS-Richtlinie 2017/2102/EU. Die komplette Fassung mit allen Anhängen finden Sie hier.

Die folgenden 10 Stoffe werden durch RoHS beschränkt:

  • Blei (0,1 %)
  • Quecksilber (0,1 %)
  • Cadmium (0,01 %)
  • Sechswertiges Chrom (0,1 %)

 
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
 
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
  • Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
  • Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
  • Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
 

In Klammern steht jeweils die zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent.

In Anhang II werden jeweils die Stoffe aufgelistet, die Beschränkungen unterliegen, zuletzt geändert am 31. März 2015 (delegierte Richtlinie 2015/863/EU). Gültig sind die Änderungen ab dem 22. Juli 2019, für Medizinprodukte gilt eine verlängerte Frist bis 2021. Anhang III gibt eine detaillierte Übersicht über die Ausnahmen und wann diese ablaufen.

2011 wurden die CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätsbewertung eingeführt. Das bedeutet, Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, eine CE-Kennzeichnung an den Geräten anbringen, die dauerhafte Konformität sicherstellen und bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen.

In Deutschland wurde die RoHS-Richtlinie mit der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt. In Österreich gilt seit 2005 die Elekroaltgeräteverordnung.

Auch Staaten außerhalb der EU haben mittlerweile vergleichbare Regelungen eingeführt, etwa die Schweiz und Liechtenstein (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung), China (sog. China-RoHS) und Südkorea (sog. Korea-RoHS).

Wer ist betroffen?

Laut Anhang I sind von der RoHS-Richtlinie alle Unternehmen betroffen, die folgende Geräte herstellen bzw. Teile dafür produzieren:

  1. Haushaltsgroßgeräte
  2. Haushaltskleingeräte
  3. IT- und Telekommunikationsgeräte
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik
  5. Beleuchtungskörper
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  8. Medizinische Geräte
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
  10. Automatische Ausgabegeräte
  11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind

Hilfe bei der Umsetzung

Gern stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und bieten Ihnen eine individuelle RoHS-Beratung an. Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Richtlinie und helfen Ihnen bei Bedarf, Ihre internen Abläufe zu optimieren und unterstützen Sie dabei, entsprechende Dokumentationen zu entwickeln. Schulungen bieten wir in Form von Seminaren und Webinaren an, sowohl öffentlich als auch exklusiv für Ihr Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.compliance-professional.eu.

Quellen:
https://www.bmu.de
https://eur-lex.europa.eu
https://www.zvei.org