Fachinformationen zur SCIP-Datenbank

SCIP-Datenbank: SVHC-Stoffe identifizieren und recyceln

SCIP steht für “Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)”. Die Datenbank SCIP wurde auf Grundlage der so genannten Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 (AbfRRL) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entwickelt. Unternehmen, die Erzeugnisse mit sogenannten SVHC (Substances of Very High Concern, also “besonders besorgniserregende Stoffe”) in der EU auf den Markt bringen, müssen Informationen an die ECHA übermitteln. Die Meldepflicht gilt für Erzeugnisse mit SVHC ab einer Konzentration von über 0,1 Masseprozent, die in der Kandidatenliste der europäischen Chemikalienverordnung REACH gelistet sind. Für die neue Berichtspflicht zu SCIP wurde eine Datenbank entwickelt, die am 28. Oktober 2020 online ging. Die Meldepflicht für betroffene Erzeugnisse trat am 5. Januar 2021 in Kraft.

Alle betroffenen Artikel, die zum 5. Januar 2021 auf dem Markt waren oder die seitdem auf den Markt gebracht werden, müssen der europäischen ECHA gemeldet werden. In einigen Ländern wie beispielsweise Italien ist hierfür die SCIP-Datenbank verpflichtend, in anderen sind auch alternative Berichtsmöglichkeiten möglich. 

Ziel der Datenbank ist es, Abfallwirtschaftsunternehmen darin zu unterstützen, SVHC-haltige Artikel zu identifizieren und sie besser zu recyceln. Mit der Berichtspflicht zu SCIP möchte die ECHA Anreize setzen, auf die Verwendung bestimmter Chemikalien in Erzeugnissen zu verzichten oder sie durch ungefährlichere Stoffe zu ersetzen. Die Informationen aus der SCIP-Datenbank zu Erzeugnissen und Stoffen sind auch für Verbraucher:innen zugänglich.

  • Blei, beispielsweise in Kupfer- oder Aluminiumlegierungen (Verbindungselemente, Gehäuse, Kabelleitungen, …),
  • Weichmacher (Phthalate), wie etwa DEHP (Kunststoffspritzgussteile, Innen- und Außenverkleidungen, Dichtungen, …),
  • Flammschutzmittel wie DecaBDE (Autositzbezüge, Leiterplatten, Dämmstoffe, Gehäuse von Elektro- und Elektronikgeräten, …),
  • Binde- oder Trennmittel sowie Stabilisatoren wie Dodecamethylcyclohexasiloxan (in Kunststoffen, Papier, Farben, Tinten, Beschichtungen, Reinigungs- und Poliermittel, …)

Eine SVHC-Meldepflicht an Kunden gibt es seit Einführung der REACH-Verordnung im Jahr 2007 und wird häufiger mit der neueren Meldepflicht in der SCIP-Datenbank verwechselt. Es handelt sich jedoch bei SCIP um eine zusätzliche Meldepflicht in einer produktbezogenen Datenbank, die sich aus der sogenannten Abfallrahmenrichtlinie ergibt. Mit der Meldung in der SCIP-Datenbank ist also nicht automatisch auch die REACH-Berichterstattungspflicht erfüllt.

Mit REACH hat diese neuere SVHC-Meldepflicht in der SCIP-Datenbank nur insofern zu tun, als dort in Artikel 33(2) ein Auskunftsrecht für Konsument:innen verankert ist. Danach haben Verbraucher:innen ein Recht zu erfragen, welche SVHC mit mehr als 0,1 Masseprozent in einem Produkt enthalten sind. Herstellende Unternehmen müssen innerhalb von 45 Tagen darüber Auskunft geben, sonst droht ein Bußgeld. Bisher jedoch erhielten Verbraucher:innen aufgrund der Verpflichtung durch die REACH-Verordnung lediglich eine Liste der enthaltenen SVHC ohne Angabe der Menge und ohne Angabe, in welchem Bauteil sich diese Stoffe befinden. Das ändert sich durch die Einführung der SCIP-Datenbank. Konsument:innen können künftig beim Einkauf den BAR-Code scannen und erhalten direkt Informationen aus der SCIP-Datenbank, wo in einem komplexen Produkt welcher SVHC verborgen ist. 

Das Umweltbundesamt hat die App Scan-4Chem entwickelt, um Informationen zu bedenklichen Chemikalien in Erzeugnissen öffentlich zugänglich zu machen. Diese App greift auf die europäische Datenbank AskREACH zu. Auch mit ihrer Hilfe können Unternehmen Anfragen von Verbraucher:innen zu Endprodukten leichter beantworten und ihrer Auskunftspflicht nachkommen. AskREACH ist ein freiwilliges Angebot, enthalten sind nur Informationen zum Endprodukt mit Strichcode.

Die SCIP-Datenbank jedoch ist verpflichtend für alle Erzeugnisse, die SVHC ab einem Masseanteil von 0,1 Prozent enthalten, und gilt nicht nur für das Endprodukt, sondern für alle Erzeugnisse. Denn Hauptzweck der Datenbank war nicht, dass Verbraucher:innen dadurch auch bessere Kaufentscheidungen treffen können. Die SCIP-Datenbank soll vor allem Informationen für Recyclingbetriebe bereitstellen, damit diese zum Beispiel wissen, ob in Altplastik gesundheits- oder umweltbedenkliche Flammhemmer enthalten sind, die nach REACH Annex XIV verboten sind. Solches Altplastik wäre nicht mehr recyclingfähig, weil ein verbotener SVHC nicht wieder in den Stoffkreislauf eingeführt werden darf.

Als Hilfe für die Umsetzung der Meldepflicht für besonders besorgniserregende Stoffe stehen ein Handbuch sowie ein Kandidatenlisten-Paket der ECHA zur Verfügung. Dieses Paket ist mit den Stoffen von der REACH-Kandidatenliste abgeglichen und wird aktualisiert, wenn die Kandidatenliste verändert wird. Dies geschieht in der Regel zwei Mal im Jahr. Meist werden neue bedenkliche Stoffe aufgenommen; die Liste erweitert sich stetig.

Die ECHA hat ein harmonisiertes IUCLID-Format zur Übermittlung der Daten an die SCIP-Datenbank bereitgestellt. In vielen Unternehmen findet dieses IT-Tool bereits Verwendung, um Registrierungsdossiers für Chemikalien gemäß der REACH-Verordnung zu erstellen. Weitere Systeme sind über eine Schnittstelle angebunden worden, so beispielsweise das CDX. Mit dieser Datenmanagementlösung von DXC Technology lässt sich die SCIP-Berichtspflicht erfüllen. Das CDX gilt als branchenunabhängiges Schwestersystem des IMDS und ermöglicht es Unternehmen der Fertigungsbranche, alle Daten zu sammeln, zu pflegen und zu analysieren, die sie für ihre Material Compliance benötigen. Anders als im IMDS können damit auch Konfliktmineralien berichtet werden. Schnittstellen erleichtern das Übertragen von Informationen zwischen dem IMDS und dem CDX sowie von beiden Systemen zur SCIP-Datenbank. 

Auch viele Unternehmen der Automobilindustrie sind ab Januar 2021 verpflichtet, die Daten der von ihnen verwendeten SVHC zusätzlich an die neue SCIP-Datenbank zu übermitteln. Daher gibt es seit IMDS Release 13.0 neue Attributfelder sowie eine Schnittstelle vom IMDS zur SCIP-Datenbank. Die SCIP-Nummer und die SCIP-Einreichungsnummer können für Artikel und komplexe Objekte eingegeben werden, die auf andere Weise als über die vom IMDS bereitgestellte Schnittstelle bei SCIP eingereicht wurden. Wenn das IMDS zur Einreichung von Daten an SCIP verwendet wird, werden diese Felder automatisch ausgefüllt.

Eine besondere Herausforderung bedeutet die Meldepflicht für SVHC für die Elektro- und Elektronikindustrie. So sind Leiterplatten gemäß REACH „Erzeugnisse“, die typischerweise mehrere hundert Bestückpositionen mit einer Vielzahl von elektronischen Komponenten enthalten. Diese wiegen zum größten Teil jeweils zwei Milligramm bis fünf Gramm. Zudem gibt es aufgrund von „Multiple Sourcing“ oft mehrere Lieferanten pro Bestückposition.

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Informationen der ECHA zur SCIP-Datenbank:Link
Informationen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zur Abfallrahmenrichtlinie:Link
Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 (AbfRRL):Link
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008:Link
Infos zur SCIP-Datenbank vom REACH-CLP-Biozid Helpdesk der deutschen Bundesbehörden:Link
Infos zur SCIP-Datenbank auf dem REACH-Helpdesk des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK):Link
Verbändeinformation zu den neuen Informationspflichten zu Stoffen in Erzeugnissen aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie (u.a. vom ZVEI):PDF
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