EU-Lieferkettengesetz: EU-Parlament stimmt für Änderungen

CSDDD

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Europäische Parlament hat am 13. November einen entscheidenden Schritt zur Reform des EU-Lieferkettengesetzes gemacht. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Abgeordneten für eine Lockerung der Berichtspflichten und Sorgfaltsanforderungen, um die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren.

Was wurde beschlossen?

Die geplante Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht sollte ursprünglich umfassende Prüfungen entlang globaler Lieferketten vorschreiben. Nun folgt eine Vereinfachung:

  • Reduzierte Berichtspflichten zur Vermeidung von Doppelungen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
  • Begrenzte Haftungsrisiken für Unternehmen, insbesondere für KMU.
  • Engerer Anwendungsbereich: Betroffen sind vor allem große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und hohem Umsatz.

Warum die Änderung?

Die Wirtschaft hatte vor übermäßiger Bürokratie gewarnt. Unternehmen sahen sich durch die ursprünglichen Vorgaben überfordert und fürchteten Wettbewerbsnachteile. Das Parlament reagiert nun mit einem Kurswechsel, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und gleichzeitig Nachhaltigkeitsziele nicht völlig aus den Augen zu verlieren.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Große Unternehmen müssen weiterhin Risiken analysieren und berichten – aber in vereinfachter Form. Kleinere Betriebe werden entlastet. Digitale Lösungen sollen helfen, die verbleibenden Pflichten effizient umzusetzen.

Wie geht es weiter mit dem EU-Lieferkettengesetz?

  • Trilog-Verhandlungen: Nach der Abstimmung im EU-Parlament folgen Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten, um die endgültige Fassung der Richtlinie festzulegen. Ziel: Abschluss noch 2025.
  • Inkrafttreten: Die Umsetzung wurde verschoben – erste Pflichten sollen ab Juli 2028 gelten.

Hier finden Sie die Meldung des EU-Parlaments dazu.

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