Ab Februar 2023 in der EU verboten: Perfluorierte Carbonsäuren (PFCAS)

REACH

Um zu verhindern, dass perfluorierte Carbonsäuren (C9-C14-PFCA), ihre Salze und verwandte Stoffe künftig als Ersatz für PFOA, ihre Salze und verwandte Stoffe eingesetzt werden, hat die Europäische Union diese mit der Verordnung (EU) 2021/1297 verboten. Diese tritt am 25. August 2021 in Kraft. Geändert wurde damit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Das bedeutet, dass ab dem 23. Februar 2023 PFCAs nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für einige Anwendungen wurden allerdings längere Übergangsfristen gewährt. Konkret sind mit dem Verbot perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette (C9-C14-PFCA), ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe gemeint.

Meist treten die oben genannten Substanzen als Nebenprodukte bei der Herstellung perfluorierter und polyfluorierter Stoffe mit einer Kohlenstoffkette von weniger als neun Kohlenstoffatomen wie Perfluoroctansäure (PFOA, C8-PFCA) und Perfluorohexansäure (C6-PFCA) auf. Sie könnten diese aber auch ersetzen und so vermehrt in der Umwelt freigesetzt werden. Dies wird mit dem EU-weiten Verbot nun verhindert.

Die kanadischen Behörden haben außerdem vorgeschlagen, PFCAs als persistente organische Schadstoffe (POPs) im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens aufzulisten.