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REACH
Ab dem 4. Juli 2020 sind PFOA (Perfluoroctansäure), seine Salze und weitere mit PFOA-verwandte Verbindungen gemäß Anhang XVII, Eintrag 68 der REACH-Verordnung verboten.
Unter das Verbot fallen:
- Herstellung, Anwendung und Inverkehrbringen,
- Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse und
- eine Konzentration ≥ 25 ppb PFOA einschließlich seiner Salze oder 1.000 ppb von einem oder eine Kombination von PFOA-verwandten Substanzen.
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung der EU-Kommission (PDF).