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SCIP
Vielen ist es gar nicht bewusst, daher greifen wir das Thema noch einmal auf. Produkte, die sogenannte SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe – enthalten, und in der EU auf den Markt kommen, müssen per SCIP-Dossier an die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) gemeldet werden. Und gegen Unternehmen, die dieser Berichtspflicht nicht nachkommen, können recht hohe Bußgelder verhängt werden. Die betroffenen Substanzen finden sich auf der REACH-Kandidatenliste, die zweimal im Jahr aktualisiert wird. Das heißt aber auch, dass zweimal pro Jahr überprüft werden sollte, ob verwendete Substanzen auf dieser Liste stehen und diese dann gemeldet werden. Laut der vierten Aktualisierung des deutschen Chemikaliengesetzes (veröffentlich im Bundesgesetzblatt) können bis zu 10.000 Euro fällig werden, wenn ordnungswidrig gehandelt wird, also vorsätzlich oder fahrlässig die SCIP-Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
Doch keine Sorge, wir können Ihnen helfen, die SCIP-Meldepflichten zu erfüllen. Und zwar mit unseren SCIP-Schulungen? Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine.
Sie können oder wollen die zahlreichen Aufgaben rund um SCIP nicht selbst erledigen? Dann können Sie sich auf unser Know-how verlassen und alle Aufgaben vertrauensvoll in unsere Hände legen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.