Der Clean Industrial Deal soll die europäische Industrie stärken

CID

Die Europäische Kommission hat kürzlich den Clean Industrial Deal (CID) vorgestellt. Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket soll die Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der europäischen Industrie gefördert werden. Dieses Abkommen zielt darauf ab, die Industrie in Europa widerstandsfähiger und nachhaltiger zu gestalten, indem es die Energiekosten senkt, die Nachfrage nach sauberen Produkten steigert und die Finanzierung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft unterstützt.

Hauptziele des Clean Industrial Deals:

  1. Erschwingliche Energie: Die Kommission plant, die Energiekosten für Unternehmen und Haushalte zu senken, indem sie den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt und die Energieeffizienz verbessert.
  2. Nachfrage nach sauberen Produkten: Durch den Industrial Decarbonisation Accelerator Act soll die Nachfrage nach in der EU hergestellten sauberen Produkten gesteigert werden. Dies beinhaltet die Einführung von Nachhaltigkeits- und Resilienz-Kriterien in öffentlichen und privaten Beschaffungen.
  3. Finanzierung des grünen Übergangs: Über 100 Milliarden Euro sollen mobilisiert werden, um die Herstellung sauberer Technologien in der EU zu unterstützen. Dies umfasst die Einführung eines neuen Rahmens für staatliche Beihilfen und die Stärkung des Innovationsfonds.

Auswirkungen auf das Lieferkettengesetz:
Das Lieferkettengesetz, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten regelt, wird durch den Clean Industrial Deal beeinflusst. Die EU-Kommission plant, einige der bürokratischen Hürden zu reduzieren und das Lieferkettengesetz um ein Jahr (auf Juni 2028) zu verschieben. Dies soll den Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Konkret sollen betroffene Unternehmen lediglich bei ihren direkten Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards achten und den Nachweis nur noch alle fünf Jahre erbringen müssen. Zudem soll die zivilrechtliche Haftung für Verstöße eingeschränkt werden.

Weitere Regelungen und deren Anpassungen:
Neben dem Lieferkettengesetz werden auch andere Regelungen im Rahmen des Clean Industrial Deals angepasst:

  • Taxonomie-Verordnung: Diese Verordnung, die Investoren dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen zu bewerten, wird vereinfacht, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen müssen weiterhin über ihre Umweltbelastungen berichten, jedoch werden die Anforderungen an die Berichterstattung vereinfacht.

Quellen:

Milliarden für grüne Industrie: EU schwächt Lieferkettengesetz ab – und initiiert Clean Deal

Der grüne Industrieplan – Europäische Kommission

Clean Industrial Deal

Clean Industrial Deal – European Commission

Clean Industrial Deal als Nachfolger des EU Green Deal

Clean Industrial Deal: 100-Milliarden-Plan für Europas grüne Industrie – Euractiv DE