Frankreich verbietet PFAS in Kosmetik und Bekleidung

PFAS

Während die EU noch dabei ist, ein weitreichendes Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zu prüfen, hat Frankreich kürzlich eins beschlossen. Zumindest für Kosmetik, Bekleidung und Skiwachse sind PFAS ab dem 1. Januar 2026 verboten. Und zwar sowohl die Herstellung, der Import, der Export und der Verkauf. Ausnahmen gelten für Schutzkleidung, etwa von Feuerwehr und Militär.

Ab dem 1. Januar 2030 soll das Verbot dann auch für alle anderen Textilien gelten, inklusive Teppiche, Polstermöbel und Outdoor-Ausrüstung.

Ursprünglich sollten auch Küchenutensilien wie antihaftbeschichtete Pfannen unter das Verbot fallen. Das wurde aber zurückgenommen.

Es gilt das Prinzip „Verursacher zahlt“. Das heißt, Unternehmen, die PFAS freisetzen, sollen eine Abgabe zahlen.

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