EU-weit neuer Grenzwert für Formaldehyd in Innenräumen

REACH

Für Formaldehyd, das krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften hat, gelten neue Grenzwerte in Innenräumen. So sind nur noch 0,062 mg/m3 Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher, z. B. für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis, und für den Innenraum von Straßenfahrzeugen erlaubt. Für alle anderen Artikel wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m3.

Allerdings gibt es Übergangsfristen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Ihre Produkte entsprechend anzupassen. Für die oben genannten Erzeugnisse sind es 36 Monate, für Fahrzeuge sogar 48 Monate. Die Hersteller sollten aber frühzeitig damit beginnen, zunächst die betroffenen Produkte zu analysieren und in Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten auf formaldehydfreie oder formaldehydarme Produkte umzustellen.

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