IMDS Release 14.0 kommt am 10. Mai 2023

IMDS

Das ursprünglich bereits für Ende 2022/Anfang 2023 angedachte nächste IMDS-Release ist aktuell geplant für den 10. Mai 2023. Folgende Änderungen wird es geben:

  • Struktur-Mix
    • Es wird die Möglichkeit geben, für die Materialien/Werkstoffe auf einer Ebene einen Zweck zu definieren (z. B. Beschichtung oder Schmiermittel). In diesem Fall entfällt die Warnmeldung. Ohne eine solche Angabe wird ein Strukturmix aber weiterhin eine Warnmeldung auslösen.
  • SC90 für gefüllte/ungefüllte Thermoplaste
    • Bei der Klassifizierung 5.1.a (gefüllte Thermoplaste) werden mindestens 5% Füllstoffe geprüft, bei der Klassifizierung 5.1.b (ungefüllte Thermoplaste) weniger als 5%.
    • Es wird eine neue Stoffgruppe eingeführt, in der alle Stoffe zusammengefasst werden, die als Füllstoffe in thermoplastischen Polymeren verwendet werden können.
  • Erweiterte Kontaktinformationen
    • Neu erstellten MDB-Anfragen muss ein Ansprechpartner zugewiesen werden. Wird die Kontaktperson später deaktiviert, wird stattdessen der Standardkontakt des Unternehmens angezeigt.
    • Um sicherzustellen, dass der Standardkontakt eines Unternehmens immer korrekt eingerichtet ist, werden die Unternehmensadministratoren alle 90 Tage aufgefordert, den Standardkontakt ihres Unternehmens zu bestätigen oder zu aktualisieren.
  • Offenlegung vertraulicher meldepflichtiger Stoffe
    • Zwei Wochen nach jeder Aktualisierung von GADSL/SVHC werden alle neu gekennzeichneten Stoffe in allen Materialien, in denen sie verwendet wurden und als „vertraulich“ gekennzeichnet waren, aufgedeckt.
    • Benutzer werden beim ersten Einloggen über die neu gekennzeichneten Stoffe informiert und müssen bestätigen, dass sie MDB mit Jokern aktualisieren.
  • Prüfung auf alte MDBs
    • Alle Datenblätter, die älter als 10 Jahre sind, zeigen bei der Prüfung einen Fehler an und Datenblätter mit einem Verweis auf 10 Jahre alte oder ältere Datenblätter eine Warnung.
    • Materialhersteller können eigene alte Materialien als „noch gültig“ kennzeichnen und damit die Prüfmeldung für weitere fünf Jahre vermeiden.
  • Techno-Kreislaufwirtschaft und biobasierte Materialien
    • Das IMDS wird um Optionen zur Angabe von techno-zirkulärem Recycling (z. B. chemisches Recycling) und Anteilen biobasierter Materialien erweitert.

In unserer Release-Schulung erläutern wir, was diese Änderungen für Sie bedeuten.