SCIP-Meldungen auch für Norwegen, Island und Liechtenstein möglich

SCIP

Unternehmen aus Island, Liechtenstein und Norwegen können ab dem 7. November die SCIP-Datenbank nutzen und Meldungen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten einreichen. Diese drei Länder gehören zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und die Abfallrahmenrichtlinie sowie das EWR-Abkommen wurden dahingehend geändert, dass nun auch Unternehmen aus dem EWR SVHC-meldepflichtig sind.
 
Informationen zum Hintergrund der SCIP-Datenbank lesen Sie hier.


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