Das BAFA veröffentlicht Handreichung zum Beschwerdeverfahren

LkSG

Unternehmen, die ab Januar 2023 unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, sind unter anderem verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Hintergrund ist, dass es eine Möglichkeit geben muss, mit denen „interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können“. So steht es auf den Seiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu lesen. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, hat das BAFA nun eine Handreichung veröffentlicht. Darin werden u.a. noch einmal die Anforderungen des Gesetzes beschrieben und praktische Tipps für die Umsetzung gegeben. Sie können die Handreichung (als PDF) hier herunterladen.

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