IMDS Release 14.1 steht bereits in den Startlöchern

IMDS

Kaum ist das Release 14.0 im IMDS implementiert, wirft das Release 14.1 bereits seine Schatten voraus. Die folgenden Änderungen wurden im letzten mdsystem-Newsletter angekündigt:

1. Standardauswahl einer Organisationseinheit in neu angelegten MDB
Benutzer, die einer oder mehreren Org.-Einheiten innerhalb ihres Unternehmens angehören, können in der „Lieferantenliste“ auswählen, zu welcher Org.-Einheit ein MDB auf der Registerkarte „Lieferantendaten“ in den Details eines MDB zugeordnet werden soll. Dieser Schritt kann leicht vergessen werden und es kann passieren, dass MDB versehentlich der Stammfirma statt der richtigen Org.-Einheit zugeordnet werden. Um diese Situation zu vermeiden, insbesondere für Benutzer, die nur einer einzigen Organisationseinheit zugeordnet sind, merkt sich das IMDS, welche Org.-Einheit der Benutzer das letzte Mal verwendet hat, und verwendet diese als Standard für alle neu erstellten MDB.

2. Ablehnungsgrund in den Suchergebnissen des Postein- und Postausgangs
Für gesendete/empfangene MDB im Status „abgelehnt“ oder „geändert“ wird der Ablehnungsgrund in den Suchergebnissen des MDB-Eingangs und -Ausgangs angezeigt. Da die meisten Ablehnungsgründe zu lang sind, um komplett in den Suchergebnissen angezeigt zu werden, enthält die neue Spalte nur einen gekürzten Text, der bei einer bestimmten Länge abgeschnitten wird. Beim Exportieren des Suchergebnisses in eine Excel-Tabelle wird jedoch der vollständige Ablehnungsgrund übernommen und angezeigt.

3. Suche nach SCIP-Materialkategorie nach ID zulassen
Um die Suche nach SCIP-Materialkategorien anhand der ID zu ermöglichen, wird ein neues Suchfeld hinzugefügt, um einem Material eine Kategorie zuzuordnen. Dieses Feld funktioniert ähnlich wie das Suchfeld TARIC-Code im Dialog für die Zuweisung von SCIP-Artikelkategorien zu Komponenten.

4. Fehler bei editierbaren Verweisen auf versteckte Daten
Inaktive Stoffe, Standardmaterialien oder Anwendungscodes im IMDS sind entweder „deaktiviert“ oder „versteckt“. In beiden Fällen können sie in neuen MDB nicht gefunden oder zugewiesen werden, aber während deaktivierte Daten bei der Prüfung entweder zu Warnungen oder Fehlermeldungen führen, werden bei Verweisen auf versteckte Daten keine Meldungen angezeigt. Dies erlaubt die weitere Verwendung von versteckten Daten in bestehenden MDB, verhindert aber, dass sie in neuen MDB referenziert werden. Beim Erstellen einer neuen Version oder einer Kopie eines MDB, das auf versteckte Daten verweist, zeigt die Prüfung derzeit auch keine Meldung. Das bedeutet, dass durch Versionieren oder Kopieren neue MDB erstellt werden können, die versteckte Daten referenzieren, die in neuen MDB nicht mehr verwendet werden sollten. Um dies zu vermeiden, wird eine Fehlermeldung angezeigt, wenn versteckte Daten in editierbaren MDB referenziert werden. Die Benutzer müssen den Verweis durch einen gültigen Verweis ersetzen, bevor sie die MDB freigeben.

5. Fehler bei deaktivierten Anwendungscodes
Um die Verwendung von deaktivierten Anwendungscodes zu verhindern, wird der Schweregrad der Prüfmeldung für deaktivierte Applikationscodes in referenzierten Komponenten von Warnung auf Fehler erhöht.
Wie die Warnmeldung zuvor erscheint dieser Fehler nicht beim Senden/Vorschlagen von Legacy Ersatzteilen.

6. Vorschlagen von MDB mit deaktiviertem Ansprechpartner
Ein deaktivierter Ansprechpartner, der einem MDB zugeordnet ist, führt derzeit zu einer Fehlermeldung in der Prüfung, so dass es manchmal unmöglich ist, alte Datenblätter vorzuschlagen, ohne eine neue Version.
Dies wird nun so geändert, dass keine Prüfmeldung erscheint, wenn die vorschlagende Firma einen gültigen Standardkontakt hat, der anstelle des ursprünglich deaktivierten Kontakts angezeigt werden kann.

7. Aufteilung des Anwendungscodes 5(b) in 5(b)(i) und 5(b)(ii)
Um dem neuen ELV-Anhang II (EU) 2023/544 Rechnung zu tragen, wird der Anwendungscode „5(b) – Blei in Batterien für Batterieanwendungen, die nicht in Eintrag 5(a) enthalten sind“, deaktiviert und die folgenden zwei Anwendungscodes, die beide für dieselben Stoffe, Einstufungen und Schwellenwerte gelten, werden hinzugefügt:
– 5(b)(i) – Blei in Batterien
(1) verwendet in 12-V-Anwendungen
(2) verwendet in 24-V-Anwendungen in Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates
– 5(b)(ii) – Bleibatterien für Batterieanwendungen, die nicht unter Eintrag 5(a) und Eintrag 5(b)(i) fallen

Sie oder Ihre Mitarbeiter benötigen eine entsprechende Schulung? Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine.

Sie können oder wollen die zahlreichen Aufgaben rund um das IMDS nicht selbst erledigen? Dann können Sie sich auf unser Know-how verlassen und alle Aufgaben vertrauensvoll in unsere Hände legen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.