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REACH
Die Regulierung von Kunststoffgranulat und Mikroplastik gewinnt in Europa zunehmend an Bedeutung. Mit der Verordnung (EU) 2025/2365 zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulat sowie den Anforderungen aus REACH Anhang XVII, Eintrag 78, stehen Unternehmen vor neuen Compliance-Aufgaben, die weit über klassische Umwelt- und Produktverantwortung hinausgehen.
Besonders betroffen sind Unternehmen, die Kunststoffpellets, Flakes oder Pulver herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren. Dabei ist entscheidend zu verstehen, dass die beiden Regelwerke unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen und daher unterschiedliche Maßnahmen erfordern.
Zwei Regelwerke – zwei unterschiedliche Schwerpunkte
Verordnung (EU) 2025/2365: Vermeidung von Pelletverlusten
Die Verordnung (EU) 2025/2365 konzentriert sich auf die Vermeidung unbeabsichtigter Verluste von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette.
Ziel ist es, zu verhindern, dass Kunststoffpellets in die Umwelt gelangen und dort zu einer Quelle von Mikroplastik werden. Unternehmen müssen daher ihre Prozesse analysieren, potenzielle Verluststellen identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Kontrolle implementieren.
Typische Fragestellungen sind:
- Wo werden Kunststoffgranulate hergestellt, verarbeitet oder umgeschlagen?
- An welchen Punkten können Pelletverluste auftreten?
- Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind notwendig?
- Wie werden diese Maßnahmen dokumentiert und überwacht?
REACH Anhang XVII, Eintrag 78: Beschränkung von Mikroplastik
Der REACH-Eintrag 78 verfolgt einen anderen Ansatz. Hier stehen das Inverkehrbringen und die Verwendung synthetischer Polymermikropartikel im Fokus.
Neben Beschränkungen für bestimmte Anwendungen ergeben sich insbesondere:
- Informationspflichten gegenüber Kunden
- Dokumentationsanforderungen
- Berichtspflichten
- Meldungen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Unternehmen müssen daher prüfen, ob ihre Produkte unter die Definition synthetischer Polymermikropartikel fallen und welche spezifischen Pflichten daraus resultieren.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Eine Betroffenheit kann insbesondere vorliegen bei Unternehmen aus den Bereichen:
- Kunststoffherstellung
- Compoundierung
- Verarbeitung von Kunststoffgranulaten
- Logistik und Transport
- Lagerhaltung
- Recycling
- Herstellung mikroplastikhaltiger Produkte
Da die Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette greifen können, sollten nicht nur Produzenten, sondern auch nachgelagerte Akteure ihre Prozesse überprüfen.
Wichtige Aufgaben für betroffene Unternehmen
Um die neuen Anforderungen rechtzeitig umzusetzen, sollten Unternehmen strukturiert vorgehen.
1. Mengen und Standorte erfassen
Der erste Schritt besteht darin, Transparenz über relevante Stoffströme zu schaffen:
- Welche Mengen werden verarbeitet?
- An welchen Standorten?
- Welche Anlagen sind betroffen?
Eine belastbare Datengrundlage bildet die Basis für alle weiteren Bewertungen.
2. Betroffenheit und Mengenschwellen prüfen
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die in der Verordnung festgelegten Mengenschwellen.
Besonders relevant ist die Grenze von 5 Tonnen Kunststoffgranulat pro Anlage und Jahr.
Ab 1.500 Tonnen pro Jahr können zusätzliche Anforderungen gelten, die weitergehende organisatorische und dokumentarische Maßnahmen erforderlich machen.
3. Verluststellen identifizieren
Unternehmen sollten ihre Prozesse systematisch auf mögliche Pelletverluste untersuchen, beispielsweise:
- Be- und Entladevorgänge
- Fördertechnik
- Lagerbereiche
- Verpackungsprozesse
- Transportwege
4. Risikomanagement und Dokumentation aufbauen
Ein wirksames Managementsystem umfasst unter anderem:
- Risikobewertungen
- Maßnahmenpläne
- Arbeitsanweisungen
- Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
- Nachweis- und Dokumentationssysteme
5. Mitarbeitende schulen
Technische Maßnahmen allein reichen nicht aus. Mitarbeitende müssen die Anforderungen verstehen und im Arbeitsalltag konsequent umsetzen.
Schulungen sollten daher auf die jeweiligen Fachbereiche zugeschnitten sein und regelmäßig aktualisiert werden.
6. Informations- und Meldepflichten bewerten
Insbesondere im Zusammenhang mit REACH müssen Unternehmen prüfen:
- Welche Informationen an Kunden weiterzugeben sind
- Welche Dokumentationspflichten bestehen
- Ob Meldepflichten gegenüber Behörden oder der ECHA entstehen
7. ECHA-Meldungen vorbereiten
Je nach Anwendungsfall können regelmäßige Meldungen erforderlich werden. Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die fristgerechte Erfüllung der Verpflichtungen und reduziert spätere Aufwände.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Auch wenn einzelne Übergangsfristen noch Zeit lassen, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung.
Viele der erforderlichen Informationen liegen bereits in Unternehmen vor, sind jedoch häufig auf unterschiedliche Systeme, Abteilungen oder Standorte verteilt. Wer jetzt beginnt, Datenstrukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse aufzubauen, kann die Anforderungen effizienter integrieren und spätere Umsetzungsrisiken vermeiden.
Gleichzeitig bietet die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Regelwerken die Chance, bestehende Compliance- und Datenmanagementprozesse zu optimieren und Synergien mit anderen regulatorischen Anforderungen zu nutzen.
Wie imds professional unterstützt
imds professional unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen strukturiert und praxisnah in bestehende Prozesse zu integrieren.
Unser Leistungsumfang umfasst unter anderem:
- Prüfung der Betroffenheit
- Strukturierung von Material-, Mengen- und Standortdaten
- Bewertung relevanter Pflichten und Fristen
- Aufbau geeigneter Compliance-Prozesse
- Unterstützung bei Dokumentation und Meldungen
- Schulung der beteiligten Fachbereiche
Durch die Kombination aus Material Compliance, Datenmanagement und regulatorischer Expertise helfen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen.
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