Mehrarbeit durch REC019-Deaktivierung abfedern

IMDS

Mit Release 13.0 wurde im IMDS die REC019 deaktiviert – mit diesen Datenblättern vom ZVEI konnten bis dato Leiterplatten (PCB) vereinfacht als generische Materialmischung berichtet werden. Dieses Thema haben wir in verschiedenen Beiträgen zwar schon beleuchtet, möchten hier aber nochmal vor allem auf die Folgen eingehen.

Nach REACH und insbesondere der Rechtsprechung im Falle o5a (Once an article – always an article) müssen auch die Einzelteile einer Platine im IMDS berichtet werden. Denn diese stellen jeweils ein eigenes Erzeugnis dar. Mit der bisherigen REC019-Struktur war es nicht möglich, dies abzubilden. Und somit hätte auch es Probleme mit der Schnittstelle zur SCIP-Datenbank gegeben. Diese erfordert nämlich eine Volldeklaration nach REC001.

Was ist die Folge für vorhandene und neue MDB?

Neue MDB können nicht mehr auf die deaktivierten REC019-Datenblätter referenzieren. Neue Kopien oder Versionen von MDB, die ein REC019-Datenblatt beinhalten, führen zu einer Fehlermeldung im IMDS und können daher nicht versendet werden.

Was passiert mit den Werkstoffklassifizierungen 8.*?

Die zwei Werkstoffklassifizierungen 8.1 und 8.2 wurden mit IMDS Release 13.0 deaktiviert. Das hat zur Folge, dass eine deaktivierte Werkstoffklassifizierung nicht mehr ausgewählt werden, wenn ein neues Werkstoff-MDB erstellt wird. Werkstoff-MDB mit ungültigen Werkstoffklassifizierungen im Bearbeitungsmodus generieren eine Fehlermeldung.

Hintergrund ist, dass die Werkstoffklassifizierungen 8.1 und 8.2 für spezielle Werkstoffe der E/E-Industrie genutzt wurden. Beispielsweise eine Mischung aus Epoxydharz und Silber als „leitender Kleber“. Aber diese Klassifizierung beschreibt die Funktionalität und nicht die Inhaltsstoffe. Letzteres wird aber im IMDS gefordert. Nun müssen die betroffenen Mischungen dem Werkstoff zugeordnet werden, der überwiegt. Im genannten Beispiel entweder Sondermetall (4.2) – wenn das Silber überwiegt – oder Duromer (5.4.3).

Wer ist von der REC019-Deaktivierung betroffen?

Alle Lieferanten von elektrischen und elektronischen Produkten (E/E-Produkten) mit PCB sowie die Lieferanten der einzelnen Komponenten müssen nun eine Volldeklaration an ihre Kunden übermitteln. Dies bedeutet viel Aufwand unter anderem für die Anfrage, das Erstellen der Materialdatenblätter (MDB) und das Prüfen.

Und wer kann helfen?

Gern stehen wir Ihnen mit unseren Beratungs- und Serviceleistungen aber auch Schulungen zur Seite. Schreiben Sie uns eine E-Mail! Wir besprechen Ihren Bedarf und finden eine für Sie passende Lösung. Unsere IMDS-Experten können Sie im Umgang mit dem System schulen, Ihre internen Prozesse optimieren oder auch die komplette Materialberichterstattung für Sie übernehmen.