Zwei neue Stoffe auf der Kandidatenliste

REACH

Die ECHA hat heute darüber informiert, dass sie zwei neue Substanzen auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt hat. Es handelt sich um diese Stoffe:

  • Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide (CAS-Nr. 75980-60-8)
  • Bis(4-chlorophenyl) sulphone (CAS-Nr. 80-07-9)

Die erste Substanz wird als fortpflanzungsgefährdend eingestuft, die zweite hat laut ECHA sehr persistente und bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

Damit umfasst die Kandidatenliste nun 235 Einträge von sogenannten SVHCs (Substances of very high concern). Diese können in Zukunft verboten oder nur noch sehr eingeschränkt erlaubt sein.

Solange sie auf der Kandidatenliste stehen, müssen Informationen über diese Substanzen den Kunden und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, wenn sie zu mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) in einem Produkt enthalten sind. Und Unternehmen müssen die betroffenen Produkte per SCIP-Dossier an die ECHA melden.

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