Blei und andere Stoffe sollen in REACH Anhang XIV rutschen

REACH

Bereits seit 2018 steht Blei auf der REACH-Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), ist somit berichtspflichtig innerhalb der Lieferkette und muss seit 2021 auch an die SCIP-Datenbank gemeldet werden. Nun folgt der nächste Schritt: Blei und sieben weitere Stoffe sollen auf die Liste der Zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen werden. Das bedeutet, dass diese Stoffe im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) nur noch in Verkehr gebracht oder weiterverwendet werden dürfen, wenn eine Zulassung erteilt oder beantragt wurde. Ziel des Zulassungsverfahrens ist, die SVHC zu ersetzen.

Neben Blei sind folgende Stoffe betroffen:

  • Ethylendiamin
  • 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere
  • Glutaral
  • 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
  • 2-Benzyl-2-(dimethylamino)-4′-morpholinobutyrophenon
  • Diisohexylphthalat
  • Orthoborsäure, Natriumsalz

Über die Empfehlung der ECHA entscheidet nun der REACH-Regelungsausschuss der EU-Kommission. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, erfahren Sie es von uns.

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