SVHC-Berichterstattung ab Januar 2021 – Online-Schulungen zur SCIP-Datenbank

SCIP

Ab Januar 2021 besteht eine Meldepflicht an die ECHA (= Europäische Chemikalienagentur), sobald Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent Masseanteil enthalten und in der EU produziert, verkauft oder in die EU eingeführt werden.

Sie denken, das betrifft Sie nicht? Wahrscheinlich doch. Denn viele Produkte enthalten

  • Blei, beispielsweise in Kupfer- oder Aluminiumlegierungen (Verbindungselemente, Gehäuse, Kabelleitungen,…),
  • Weichmacher (Phthalate), wie etwa DEHP (Kunststoffspritzgussteile, Innen- und Außenverkleidungen, Dichtungen,…),
  • Flammschutzmittel wie DecaBDE (Autositzbezüge, Leiterplatten, Dämmstoffe, Gehäuse von Elektro- und Elektronikgeräten,…),
  • Binde- oder Trennmittel sowie Stabilisatoren wie Dodecamethylcyclohexasiloxan (in Kunststoffen, Papier, Farben, Tinten, Beschichtungen, Reinigungs- und Poliermittel,…)

Insgesamt sind aktuell mehr als 200 SVHC-Stoffe auf der ECHA-Kandidatenliste aufgeführt!

Und jetzt?
Um der Meldepflicht nachzukommen, wurde die SCIP-Datenbank entwickelt, die seit Februar als Prototyp zur Verfügung steht. Ab Oktober können Sie hier Ihre Informationen als sogenanntes Dossier an die ECHA übermitteln. In unseren Online-Schulungen informieren wir Sie über den Hintergrund und die Ziele der SCIP-Datenbank, über die Anforderungen und Art der Berichterstattung und Sie erfahren, wie Ihre nächsten Schritte am besten aussehen.

Mehr Informationen zur SCIP-Datenbank finden Sie in unserem Info-Point.

Termine für unsere Schulungen finden Sie hier.

Sie haben Fragen oder wünschen eine SCIP-Beratung? Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus.