Neue EU-Verordnung 2026/1738 – Die Kreislaufwirtschaft hält Einzug in die Automobilbranche

IMDS

Am 24. Juli 2026 wurde die neue EU-Verordnung (EU) 2026/1738 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie markiert einen grundlegenden Wandel für Fahrzeughersteller, Zulieferer, Recyclingunternehmen und Fahrzeughalter: Erstmals werden Fahrzeugdesign, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und das Management von Altfahrzeugen in einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zusammengeführt. Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 01.09.2028

Warum die EU jetzt handelt

Die Europäische Union verfolgt mit dem European Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft das Ziel, Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfälle zu vermeiden. Die Automobilindustrie spielt dabei eine Schlüsselrolle, da sie große Mengen an Stahl, Aluminium, Kunststoffen und kritischen Rohstoffen verbraucht. Gleichzeitig entstehen jedes Jahr Millionen von Altfahrzeugen, deren Materialien bislang nicht vollständig im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.

Mit der neuen Verordnung sollen Fahrzeuge künftig nicht nur emissionsärmer, sondern auch deutlich kreislauffähiger werden. Die bisherigen Richtlinien über Altfahrzeuge und die Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen werden deshalb aufgehoben und durch ein unmittelbar geltendes EU-Regelwerk ersetzt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Fahrzeuge müssen stärker auf Wiederverwendung und Recycling ausgelegt werden

Hersteller werden verpflichtet, Fahrzeuge so zu konstruieren, dass Bauteile leichter wiederverwendet, aufgearbeitet und recycelt werden können. Die bekannten Zielwerte bleiben bestehen:

  • mindestens 85 % Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit
  • mindestens 95 % Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit bezogen auf die Fahrzeugmasse.

Neu ist, dass die EU die Berechnungsmethoden modernisieren und stärker an den tatsächlichen Recyclingmöglichkeiten ausrichten will.

2. Pflicht zum Einsatz von Recyclingkunststoffen

Ein zentraler Baustein der Verordnung ist die Förderung von Sekundärrohstoffen. Fahrzeuge sollen künftig einen verbindlichen Anteil an Kunststoffen aus Post-Consumer-Recycling enthalten. Ein Teil dieses Anteils muss sogar aus Kunststoffen stammen, die aus Altfahrzeugen zurückgewonnen wurden.

Damit will die EU einen funktionierenden Markt für hochwertige Recyclingkunststoffe schaffen und die Nachfrage nach Primärkunststoffen reduzieren.

3. Weitere Vorgaben für Stahl und Aluminium

Die Verordnung schafft zudem die Grundlage für zukünftige Mindestanteile von recyceltem Stahl und Aluminium in Fahrzeugen. Die Europäische Kommission wird hierzu weitere Studien und konkrete Zielvorgaben entwickeln.

Gerade diese Materialien haben einen hohen Einfluss auf den CO₂-Fußabdruck der Fahrzeugproduktion und bieten großes Potenzial für eine Kreislaufwirtschaft.

4. Strengere Regeln für Altfahrzeuge

Die neue Verordnung präzisiert erstmals EU-weit, wann ein Fahrzeug als „End-of-Life Vehicle“ (Altfahrzeug) gilt. Dadurch sollen Interpretationsspielräume reduziert und illegale Exporte von Fahrzeugen verhindert werden.

Außerdem werden Anforderungen an:

  • die Sammlung von Altfahrzeugen,
  • die Behandlung in zertifizierten Anlagen,
  • die Entfernung bestimmter Bauteile vor der Schredderung,
  • die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

weiter verschärft.

5. Erweiterte Herstellerverantwortung

Hersteller werden künftig noch stärker für die Rücknahme und Behandlung ihrer Fahrzeuge am Lebensende verantwortlich gemacht. Die sogenannte „Extended Producer Responsibility“ wird ausgeweitet und umfasst zusätzliche Fahrzeugkategorien.

Dies soll sicherstellen, dass die Kosten einer umweltgerechten Entsorgung und Wiederverwertung nicht allein von Kommunen oder Betreibern getragen werden.

Wer ist betroffen?

Die Regelungen betreffen nicht nur Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern teilweise auch weitere Fahrzeugklassen wie:

  • Motorräder und andere Fahrzeuge der L-Kategorie,
  • Lkw,
  • Busse,
  • Anhänger.

Damit entsteht erstmals ein deutlich umfassenderer europäischer Rahmen für die Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Fahrzeughersteller und Zulieferer bedeutet die Verordnung einen erheblichen Transformationsschub. Materialdaten, Lieferketten, Produktdesign und Recyclingstrategien müssen künftig stärker integriert betrachtet werden. Die Anforderungen werden zudem bereits im Typgenehmigungsverfahren berücksichtigt.

Für Recyclingunternehmen eröffnen sich neue Chancen. Die steigende Nachfrage nach hochwertigen Sekundärrohstoffen könnte Investitionen in moderne Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclingtechnologien fördern.

Fazit

Mit der Verordnung (EU) 2026/1738 setzt die Europäische Union einen Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft in der Automobilbranche. Fahrzeuge sollen künftig nicht nur sicher und emissionsarm sein, sondern von Anfang an für Wiederverwendung, Reparatur und Recycling konzipiert werden. Gleichzeitig stärkt die EU den Markt für Recyclingmaterialien und verschärft die Anforderungen an die Behandlung von Altfahrzeugen.

Für die gesamte Wertschöpfungskette – vom Hersteller über den Zulieferer bis zum Recycler – beginnt damit eine neue Phase der nachhaltigen Fahrzeugwirtschaft.

Quelle: Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 24. Juli 2026.