Quecksilber in Beleuchtungskörpern ab diesem Jahr verboten

ROHS

Sind Sie Hersteller von elektrischen oder elektronischen Komponenten und liefern in die EU? Dann sind Ihre Produkte von der RoHS-Richtlinie betroffen, die in ähnlicher Form aber auch in anderen Ländern gilt (z.B. China und Korea). Die Verwendung von zehn Substanzen ist unter RoHS geregelt, u.a. Blei, Cadmium und Quecksilber. Für letzteres galten bisher Ausnahmen, wenn es in Lampen eingesetzt wurde. Doch diese Ausnahmen laufen nun aus.

Ab Februar sind Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform in der EU verboten. Ab August sind dann auch T8-Lampen sowie T5-Leuchtstofflampen nicht mehr erlaubt, ab September folgen Halogen-Pins. Bereits produzierte Ware darf aber noch abverkauft werden.

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