EU-Lieferkettengesetz vorerst gescheitert

Lieferkettengesetz

Nachdem es zunächst so aussah, als hätten die Mitgliedsstaaten einen Kompromiss für das EU-Lieferkettengesetz gefunden, dem alle zustimmen könnten, ist es nun doch – zumindest vorerst – gescheitert. Deutschland und zwölf weitere Staaten haben sich bei der Abstimmung im EU-Rat enthalten. Die EU-Vorlage sah vor, dass die Regelungen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt über die gesamte Lieferkette hinweg gilt und Unternehmen auch für Verletzungen der Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden können. Ob es vor der Europawahl im Juni noch zu einer Einigung kommt, ist fraglich.

In Deutschland gilt aber weiterhin das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie oder Ihre Mitarbeiter benötigen eine entsprechende Schulung? Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine.

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