Sieben weitere PFAS in den USA meldepflichtig

TSCA

Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat angekündigt, dass sieben weitere Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in die Liste der im Toxics Release Inventory (TRI) erfassten Chemikalien aufgenommen wurden. Diese sind damit nun meldepflichtig, das Meldeformular muss bis 1. Juli 2025 eingereicht werden. Insgesamt unterliegen mittlerweile 196 PFAS der TRI-Meldepflicht, die Ausnahmeregelung für die Berichterstattung bei Verwendung in geringen Konzentrationen ist für sie aufgehoben.

Zur Meldung verpflichtet sind Einrichtungen in bestimmten Industriesektoren und Bundeseinrichtungen, die TRI-gelistete Chemikalien in größeren Mengen herstellen, verarbeiten oder anderweitig verwenden. Sie müssen angeben, welche Mengen dieser Chemikalien in die Umwelt freigesetzt oder als Abfall behandelt werden. Die gesammelten Daten stehen online zur Verfügung und sollen Unternehmen, Regierungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Und um diese Substanzen geht es:

  • Ammoniumperfluorhexanoat; Chemical Abstract Service Registrierungsnummer (CASRN) 21615-47-4
  • Lithium-bis[(trifluormethyl)sulfonyl]azanid; CASRN 90076-65-6
  • Perfluorhexansäure (PFHxA); CASRN 307-24-4
  • Perfluorpropansäure (PFPrA); CASRN 422-64-0
  • Natriumperfluorhexanoat; CASRN 2923-26-4
  • 1,1,1-Trifluor-N-[(trifluormethyl)sulfonyl]methansulfonamid; CASRN 82113-65-3
  • Betaine, Dimethyl(.gamma.-.omega.-perfluoro-.gamma.-hydro-C8-18-alkyl); CASRN 2816091-53-7

Das Ziel der EPA ist, die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren und die Auswirkungen dieser „ewigen Chemikalien“ zu bekämpfen.

Hier geht’s zur Pressemeldung der EPA.