Fünf neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

REACH

Heute war es wieder soweit: Die REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert. Dies steht zweimal im Jahr an, einmal im Januar und einmal im Juni. Dies bedeutet, dass neue Stoffe als besonders besorgniserregend klassifiziert und als SVHC hinzugefügt werden. Damit sind diese Stoffe berichtspflichtig.

Hinzugekommen sind:

  • Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol
  • Bumetrizol (UV-326) – CAS-Nr. 3896-11-5
  • 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one – CAS-Nr. 119344-86-4
  • 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol (UV-329) – CAS-Nr. 3147-75-9
  • 2,4,6-tri-tert-Butylphenol – CAS-Nr. 732-26-3

Produkte, die mehr als 0,1 Masseprozent dieser SVHC enthalten, müssen an die SCIP-Datenbank gemeldet werden, wenn sie in der EU produziert werden und/oder hier auf den Markt kommen. Auch im IMDS werden diese Stoffe nun gekennzeichnet. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen Fragen von Endkunden zu beantworten. Mehr Informationen zu REACH finden Sie hier.

Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen benötigen eine entsprechende Schulung? Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine.

Sie können oder wollen die zahlreichen Aufgaben rund um REACH und die SCIP-Datenbank nicht selbst erledigen? Dann können Sie sich auf unser Knowhow verlassen und alle Aufgaben vertrauensvoll in unsere Hände legen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung.